Los 2 - Unterhalts- und Grundreinigung Sporthallen; Reinigungsdienstleistungen Clemens-Winkler-Gymnasium Aue Referenznummer der Bekanntmachung: 30335/2/6/21/817
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausschreibungen-vob-vol-vgv#c4652
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2 - Unterhalts- und Grundreinigung Sporthallen; Reinigungsdienstleistungen Clemens-Winkler-Gymnasium Aue
Unterhalts- und Grundreinigung beider Sporthallen (eine Einfeld- und eine Zweifeldsporthalle) des Clemens-Winkler-Gymnasiums Aue.
Aue, DE
Unterhalts- und Grundreinigung beider Sporthallen (eine Einfeld- und eine Zweifeldsporthalle) des Clemens-Winkler-Gymnasiums Aue.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Unterhalts- und Grundreinigung Sporthallen; Reinigungsdienstleistungen Clemens-Winkler-Gymnasium Aue
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de