DRG - Prüfleistungen-extern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_011

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-sachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2529069/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

DRG - Prüfleistungen-extern

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber schreibt für den Zeitraum 01.09.2022 bis einschließlich 31.08.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung von 2 x 12 Monaten - DRG-Prüfungen (Diagnosis Related Groups; diagnosebezogene Fallgruppen) von insgesamt ca. 12.000 bis 24.000 Begutachtungsaufträge/ Jahr aus, wobei zur Zeit von einer durchschnittlichen Gutachtenanzahl von 18.000 Gutachten pro Jahr ausgegangen wird. Diese Zahl stellt keine verbindliche Ober- oder Untergrenze dar. Dabei handelt es sich um Erstgutachten, Folgegutachten und Stellungnahmen zum Fall. Es sind ca. 1.000 bis 2.000 Gutachten pro Monat zu erbringen, wobei zur Zeit von einer durchschnittlichen Gutachtenanzahl von 1.500 Gutachten pro Monat ausgegangen wird. Diese Zahl stellt keine verbindliche Ober- oder Untergrenze dar.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber schreibt für den Zeitraum 01.09.2022 bis einschließlich 31.08.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung von 2 x 12 Monaten - DRG-Prüfungen (Diagnosis Related Groups; diagnosebezogene Fallgruppen) von insgesamt ca. 12.000 bis 24.000 Begutachtungsaufträge/ Jahr aus, wobei zur Zeit von einer durchschnittlichen Gutachtenanzahl von 18.000 Gutachten pro Jahr ausgegangen wird. Diese Zahl stellt keine verbindliche Ober- oder Untergrenze dar. Dabei handelt es sich um Erstgutachten, Folgegutachten und Stellungnahmen zum Fall. Es sind ca. 1.000 bis 2.000 Gutachten pro Monat zu erbringen, wobei zur Zeit von einer durchschnittlichen Gutachtenanzahl von 1.500 Gutachten pro Monat ausgegangen wird. Diese Zahl stellt keine verbindliche Ober- oder Untergrenze dar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2022
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um 2 x 12 Monate, wenn der Auftraggeber diesen nicht mindestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Beendigung der ersten Verlängerung schriftlich kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist; Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 GewO, nicht älter als sechs Monate bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatlandes bei ausländischen Bietern (unter Beifügung einer beglaubigten Übersetzung) Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, nicht älter als 12 Monate sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, jeweils bei zweifacher Maximierung oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall: Personenschäden 3.000.000,00 €, Sach- und Vermögensschäden 200.000,00 €.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Liste der Referenzen über Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dabei sind lediglich die in den letzten drei Kalenderjahren (ab 2019) erbrachten Leistungen anzugeben, getrennt nach Leistung, Leistungsgebiet, Leistungszeitraum, unter Angabe der Umsätze und der Mitarbeiterzahlen sowie Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer. Darstellung der Eignung der für die Leistungsausführung eingesetzten Personen (mindestens Facharztausbildung).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB. Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen. Eigenerklärung über die Einhaltung der Regelungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz (Formular 7 zu Teil II der Vergabeunterlagen).

Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (soweit relevant). Werden Leistungen an Nachunternehmen weitergegeben, so ist bei der Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Leistungen, die an den Nachunternehmer vergeben werden vorzulegen, s.a. Teil I der Vergabeunterlagen unter Nr. 5. „Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter“. Sollten bei der Prüfung der angebotenen Preise Fragen seitens des Auftraggebers bestehen, kann dieser vom Bieter eine Urkalkulation (s. 4.15 des Teil I der Vergabeunterlagen) fordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/03/2022
Ortszeit: 10:30
Ort:

Dresden

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Angebotsöffnung sind lediglich Vertreter des Auftraggebers sowie Berater zugelassen. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 3 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (dies gilt z. B. für Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2022

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