KME SAP 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: KME20201023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zschopau
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh-mek.de
Abschnitt II: Gegenstand
KME SAP 2020
Upgrade SAP-Infrastruktur
Ziel dieses Beschaffungsverfahrens soll ein umfassendes und zukunftssicheres Upgrade (Hard- und Software) der vorhandenen SAP-Infrastruktur des Klinikum Mittleres Erzgebirge gGmbH sein.
Das Ziel ist eine IT-Infrastruktur, die für die nächsten acht Jahre zukunftsfähig aufgestellt ist. Vorgesehen ist eine SAP-Migration auf ERP6 EHP8 Unicode auf Basis IBM Power Hardware (AIX / SLESS).
Erzgebirgsklinikum gGmbH Haus Zschopau Alte Marienberger Str. 52 09405 Zschopau
siehe Kurzbeschreibung und Anlage Projektbeschreibung KME SAP 2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KME SAP2020
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.cancom.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZTRJ7A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
- Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.