Rahmenvereinbarung über Betriebsdienstleistungen BOS-Netz und Servicevertrag für Betriebsdienstleistungen

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über Betriebsdienstleistungen BOS-Netz und Servicevertrag für Betriebsdienstleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72720000 Fernnetzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des BOS-Netzes im Freistaat Sachsen

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das BOS-Leitstellnetzwerk des Freistaates Sachsen erschließt Objekte, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb des Digitalfunknetzes stehen. Der Betrieb dieses Übertragungsnetzwerkes erfordert Betriebsdienstleistungen in Leistungsbereichen, die durch eigene Kräfte nicht erbracht werden können.

Im Ergebnis der sich aus dem aktuellen Netzbetrieb ergebenden Netzoptimierung, oder durch geänderten Bedarf, ist es erforderlich, vorhandene Standorte zu modifizieren, umzurüsten oder ggf. neue Standorte zu errichten.

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren und ist optional um zweimal ein Jahr verlängerbar. Die Rahmenvereinbarung dient der bedarfsgerechte Abdeckung anstehender Bedarfe. Feste Abnahmemengen werden nicht vereinbart.

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Betriebsdienstleistungen:

- Betriebsunterstützung

- Planung und Realisierung

- Lieferung von Systemtechnik

- Serviceleistungen

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/03/2016
Ende: 01/03/2022
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die damalige Ausschreibung erfolgte im Rahmen der VSVgV. Gemäß § 14 Abs. 6 VSVgV können Rahmenverträge eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren haben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: B1565
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über Betriebsdienstleistungen BOS-Netz und Servicevertrag für Betriebsdienstleistungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/03/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72720000 Fernnetzdienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BOS-Leitstellnetzwerk des Freistaates Sachsen erschließt Objekte, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb des Digitalfunknetzes stehen. Der Betrieb dieses Übertragungsnetzwerkes

erfordert Betriebsdienstleistungen in Leistungsbereichen, die durch eigene Kräfte nicht erbracht werden können.

Im Ergebnis der sich aus dem aktuellen Netzbetrieb ergebenden Netzoptimierung, oder durch geänderten Bedarf, ist es erforderlich, vorhandene Standorte zu modifizieren, umzurüsten

oder ggf. neue Standorte zu errichten. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren und ist optional um zweimal ein Jahr verlängerbar. Die Rahmenvereinbarung dient der bedarfsgerechte Abdeckung anstehender Bedarfe. Feste Abnahmemengen werden nicht vereinbart.

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Betriebsdienstleistungen:

- Betriebsunterstützung (Kapitel 1)

- Planung und Realisierung (Kapitel 2)

- Lieferung von Systemtechnik (Kapitel 3)

- Serviceleistungen (Kapitel 4)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/03/2016
Ende: 29/04/2022
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

siehe Abschnitt II.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Erhöhung des Abrufvolumens des bestehenden Rahmen- und Servicevertrages mit der telent GmbH um 1.500.000,00 €

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Auf Grund schnellstmöglich auszulösender Einzelabrufe, die Leistungen zum Aufbau weiterer Übertragungsstrecken beinhalten, ist eine zusätzliche finanzielle Summe in Höhe von1.500.000,00 € EUR (netto) erforderlich. Ohne die Beauftragung noch im Februar 2022 durchführen zu können, wird die Zeitplanung für den Aufbau des WAN-PolSN stark verzögert, was kritische Auswirkungen auf die gesamte Netzmodernisierung hätte. Bei der derzeit laufenden Ausschreibung der Dienstleistung ist ein Zuschlag noch vor April derzeit nicht zu erwarten. Ein erneute kurzfristige Vergabe und ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Aufwänden, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit Betriebseinschränkungen verbunden. Hinzukommt, dass eine derartiges Vergabeverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor der Zuschlagserteilung in der bereits laufenden Ausschreibung der Dienstleistung abgeschlossen werden kann.Aufgrund von § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ist die Auftragsänderung daher zulässig.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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