Rahmenvereinbarung über Betriebsdienstleistungen BOS-Netz und Servicevertrag für Betriebsdienstleistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Betriebsdienstleistungen BOS-Netz und Servicevertrag für Betriebsdienstleistungen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des BOS-Netzes im Freistaat Sachsen
Das BOS-Leitstellnetzwerk des Freistaates Sachsen erschließt Objekte, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb des Digitalfunknetzes stehen. Der Betrieb dieses Übertragungsnetzwerkes erfordert Betriebsdienstleistungen in Leistungsbereichen, die durch eigene Kräfte nicht erbracht werden können.
Im Ergebnis der sich aus dem aktuellen Netzbetrieb ergebenden Netzoptimierung, oder durch geänderten Bedarf, ist es erforderlich, vorhandene Standorte zu modifizieren, umzurüsten oder ggf. neue Standorte zu errichten.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren und ist optional um zweimal ein Jahr verlängerbar. Die Rahmenvereinbarung dient der bedarfsgerechte Abdeckung anstehender Bedarfe. Feste Abnahmemengen werden nicht vereinbart.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Betriebsdienstleistungen:
- Betriebsunterstützung
- Planung und Realisierung
- Lieferung von Systemtechnik
- Serviceleistungen
Die damalige Ausschreibung erfolgte im Rahmen der VSVgV. Gemäß § 14 Abs. 6 VSVgV können Rahmenverträge eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren haben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung über Betriebsdienstleistungen BOS-Netz und Servicevertrag für Betriebsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das BOS-Leitstellnetzwerk des Freistaates Sachsen erschließt Objekte, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb des Digitalfunknetzes stehen. Der Betrieb dieses Übertragungsnetzwerkes
erfordert Betriebsdienstleistungen in Leistungsbereichen, die durch eigene Kräfte nicht erbracht werden können.
Im Ergebnis der sich aus dem aktuellen Netzbetrieb ergebenden Netzoptimierung, oder durch geänderten Bedarf, ist es erforderlich, vorhandene Standorte zu modifizieren, umzurüsten
oder ggf. neue Standorte zu errichten. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren und ist optional um zweimal ein Jahr verlängerbar. Die Rahmenvereinbarung dient der bedarfsgerechte Abdeckung anstehender Bedarfe. Feste Abnahmemengen werden nicht vereinbart.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Betriebsdienstleistungen:
- Betriebsunterstützung (Kapitel 1)
- Planung und Realisierung (Kapitel 2)
- Lieferung von Systemtechnik (Kapitel 3)
- Serviceleistungen (Kapitel 4)
siehe Abschnitt II.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
Erhöhung des Abrufvolumens des bestehenden Rahmen- und Servicevertrages mit der telent GmbH um 1.500.000,00 €
Auf Grund schnellstmöglich auszulösender Einzelabrufe, die Leistungen zum Aufbau weiterer Übertragungsstrecken beinhalten, ist eine zusätzliche finanzielle Summe in Höhe von1.500.000,00 € EUR (netto) erforderlich. Ohne die Beauftragung noch im Februar 2022 durchführen zu können, wird die Zeitplanung für den Aufbau des WAN-PolSN stark verzögert, was kritische Auswirkungen auf die gesamte Netzmodernisierung hätte. Bei der derzeit laufenden Ausschreibung der Dienstleistung ist ein Zuschlag noch vor April derzeit nicht zu erwarten. Ein erneute kurzfristige Vergabe und ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Aufwänden, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit Betriebseinschränkungen verbunden. Hinzukommt, dass eine derartiges Vergabeverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor der Zuschlagserteilung in der bereits laufenden Ausschreibung der Dienstleistung abgeschlossen werden kann.Aufgrund von § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ist die Auftragsänderung daher zulässig.