Rahmenvertrag – Rechtsdienstleistungen für die Polizei Sachsen

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag – Rechtsdienstleistungen für die Polizei Sachsen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag – Rechtsdienstleistungen für die Polizei Sachsen

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Im Rahmen von Planung, Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunks (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und der Notrufleitstellen für Polizei und BRK im Freistaat Sachsen wurden und werden zahlreiche Verträge geschlossen und umfangreiche Haushaltsmittel eingesetzt. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass es zu Differenzen und rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, für deren Beilegung externe rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte notwendig ist. In der Vergangenheit wurden beispielsweise anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen für:

- Prüfung spezieller vergaberechtlicher Fragen,

- Durchführung von Vergabeverfahren

- Vertretung des Freistaates Sachsen in Vergabenachprüfungsverfahren

- Vertretung des Freistaates Sachsen bei Klagen gegen Standortgenehmigungen,

- Prüfung von Verträgen,

- Erstellung von Gutachten zur Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistung und zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen.

- In diesem Zusammenhang auch die Vertretung vor Gericht

In Anbetracht der Vielzahl der Verträge und der anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der IT-Landschaft der Polizei (luK.2020) besteht die Möglichkeit, dass in den nächsten Jahren erneut Bedarf an Rechtsberatungsleistungen entstehen wird. Um in diesem Falle schnell auf die erforderliche Beratungsleistung zurückgreifen zu können, soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag ohne Abrufverpflichtungen geschlossen werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/05/2016
Ende: 25/05/2023
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die damalige Ausschreibung erfolgte im Rahmen der VSVgV. Gemäß § 14 Abs. 6 VSVgV können Rahmenverträge eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren haben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: B1842
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag - Rechtsdienstleistungen für die Polizei Sachsen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
26/05/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen von Planung, Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunks (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und der Notrufleitstellen für Polizei und BRK im Freistaat Sachsen wurden und werden zahlreiche Verträge geschlossen und umfangreiche Haushaltsmittel eingesetzt. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass es zu Differenzen und rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, für deren Beilegung externe rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte notwendig ist. In der Vergangenheit wurden beispielsweise anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen für:

- Prüfung spezieller vergaberechtlicher Fragen,

- Durchführung von Vergabeverfahren

- Vertretung des Freistaates Sachsen in Vergabenachprüfungsverfahren

- Vertretung des Freistaates Sachsen bei Klagen gegen Standortgenehmigungen,

- Prüfung von Verträgen,

- Erstellung von Gutachten zur Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistung und zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen.

- In diesem Zusammenhang auch die Vertretung vor Gericht

In Anbetracht der Vielzahl der Verträge und der anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der IT-Landschaft der Polizei (luK.2020) besteht die Möglichkeit, dass in den nächsten Jahren erneut Bedarf an Rechtsberatungsleistungen entstehen wird. Um in diesem Falle schnell auf die erforderliche Beratungsleistung zurückgreifen zu können, soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag ohne Abrufverpflichtungen geschlossen werden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/05/2016
Ende: 25/05/2023
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

siehe Abschnitt II.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Erhöhung des Abrufvolumens der bestehenden Rahmenvereinbarung mit der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um 350.000,00 € (netto).

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden konnte (§132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). Für das Projekt wurde insgesamt ein sehr hoher Kostenrahmen von 700.000 € netto angesetzt. In der praktischen Durchführung zeigten sich erhöhte Schwierigkeiten, die zu steigenden Aufwänden führten und so vorab nicht zu erwarten waren. Im Einzelnen sind dies- deutlich höhere Anforderungen an die vertragliche Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Thematiken nach Einführung von DSGVO und Richtlinie 95/46/EG bzw. nachfolgender Anpassungen nationalen Rechts in 2016-2019, - nochmals komplexere technische Rahmenbedingungen nach Novellierung der „Technischen Richtlinie Notruf“ durch die Bundesnetzagentur in 2018, was sich auch im Rahmen der Vergabeverfahren und Verträge niederschlägt,- aufgrund der engen Marktsituation noch streitbarere Bieter als erwartet, was zu einer Vielzahl von Rügen führt, die fachgerecht bearbeitet werden müssen/mussten.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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