Rahmenvertrag – Rechtsdienstleistungen für die Polizei Sachsen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag – Rechtsdienstleistungen für die Polizei Sachsen
Rahmenvertrag – Rechtsdienstleistungen für die Polizei Sachsen
Im Rahmen von Planung, Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunks (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und der Notrufleitstellen für Polizei und BRK im Freistaat Sachsen wurden und werden zahlreiche Verträge geschlossen und umfangreiche Haushaltsmittel eingesetzt. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass es zu Differenzen und rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, für deren Beilegung externe rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte notwendig ist. In der Vergangenheit wurden beispielsweise anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen für:
- Prüfung spezieller vergaberechtlicher Fragen,
- Durchführung von Vergabeverfahren
- Vertretung des Freistaates Sachsen in Vergabenachprüfungsverfahren
- Vertretung des Freistaates Sachsen bei Klagen gegen Standortgenehmigungen,
- Prüfung von Verträgen,
- Erstellung von Gutachten zur Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistung und zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen.
- In diesem Zusammenhang auch die Vertretung vor Gericht
In Anbetracht der Vielzahl der Verträge und der anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der IT-Landschaft der Polizei (luK.2020) besteht die Möglichkeit, dass in den nächsten Jahren erneut Bedarf an Rechtsberatungsleistungen entstehen wird. Um in diesem Falle schnell auf die erforderliche Beratungsleistung zurückgreifen zu können, soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag ohne Abrufverpflichtungen geschlossen werden.
Die damalige Ausschreibung erfolgte im Rahmen der VSVgV. Gemäß § 14 Abs. 6 VSVgV können Rahmenverträge eine Laufzeit von bis zu 7 Jahren haben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag - Rechtsdienstleistungen für die Polizei Sachsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Rahmen von Planung, Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunks (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und der Notrufleitstellen für Polizei und BRK im Freistaat Sachsen wurden und werden zahlreiche Verträge geschlossen und umfangreiche Haushaltsmittel eingesetzt. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass es zu Differenzen und rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, für deren Beilegung externe rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte notwendig ist. In der Vergangenheit wurden beispielsweise anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen für:
- Prüfung spezieller vergaberechtlicher Fragen,
- Durchführung von Vergabeverfahren
- Vertretung des Freistaates Sachsen in Vergabenachprüfungsverfahren
- Vertretung des Freistaates Sachsen bei Klagen gegen Standortgenehmigungen,
- Prüfung von Verträgen,
- Erstellung von Gutachten zur Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistung und zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen.
- In diesem Zusammenhang auch die Vertretung vor Gericht
In Anbetracht der Vielzahl der Verträge und der anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der IT-Landschaft der Polizei (luK.2020) besteht die Möglichkeit, dass in den nächsten Jahren erneut Bedarf an Rechtsberatungsleistungen entstehen wird. Um in diesem Falle schnell auf die erforderliche Beratungsleistung zurückgreifen zu können, soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag ohne Abrufverpflichtungen geschlossen werden.
siehe Abschnitt II.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland
Erhöhung des Abrufvolumens der bestehenden Rahmenvereinbarung mit der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um 350.000,00 € (netto).
Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden konnte (§132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). Für das Projekt wurde insgesamt ein sehr hoher Kostenrahmen von 700.000 € netto angesetzt. In der praktischen Durchführung zeigten sich erhöhte Schwierigkeiten, die zu steigenden Aufwänden führten und so vorab nicht zu erwarten waren. Im Einzelnen sind dies- deutlich höhere Anforderungen an die vertragliche Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Thematiken nach Einführung von DSGVO und Richtlinie 95/46/EG bzw. nachfolgender Anpassungen nationalen Rechts in 2016-2019, - nochmals komplexere technische Rahmenbedingungen nach Novellierung der „Technischen Richtlinie Notruf“ durch die Bundesnetzagentur in 2018, was sich auch im Rahmen der Vergabeverfahren und Verträge niederschlägt,- aufgrund der engen Marktsituation noch streitbarere Bieter als erwartet, was zu einer Vielzahl von Rügen führt, die fachgerecht bearbeitet werden müssen/mussten.