Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 320 Bodenleger Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00623
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 320 Bodenleger
Los 320 Bodenleger, 04329 Leipzig
Leipzig
- Herstellen eines Musterzimmers und Flurabschnitt - Vorarbeiten wie Randdämmstreifen beschneiden, Randfugen des Gußasphalt spachteln, Rückbau des Schutzbelag, Oberfläche des Gußasphalt reinigen und spachteln, - 3.600 m² Bodenbelag Linoleum in zwei Farbstellungen teilweise elektrisch ableitend oder R10 oder chemikalienbeständig incl. notwendiger Fugen-, Dehnungsfugen-, Übergangsprofile, Türstopper, Rohrrosetten, Anarbeiten an Bauteile ohne Leistenüberdeckung - 700 m² Bodenbelag Linoleum mit verbesserten Trittschalleigenschaften - 150 m² Kautschuk-Belag R10 - 2.200 m Kernsockelleiste folienummantelt in verschieden Farbstellungen - 300 m Sockelleist in Eiche - Sauberlauf-Aluprofilmatten incl. Rahmen (ca. 7 m²) incl. Estrich unter dem Sauberlauf - 2.000 m² Schutzbelag in Laufbereich der Flure und Räume herstellen, unterhalten und zurückbauen
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 320 Bodenleger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberschütz
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04838
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).