Straßenbau, Erschließung, Ersatzneubau Stützwand in 08606 Oelsnitz/Vogtl. Referenznummer der Bekanntmachung: 03/HM-137
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelsnitz/Vogtl.
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oelsnitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelsnitz/Vogtl.
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pgk-oelsnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbau, Erschließung, Ersatzneubau Stützwand in 08606 Oelsnitz/Vogtl.
Abbruch der Industriebrache "Halbmond Teppichwerke" in Oelsnitz/Vogtl. mit Herstellung der Erschließung zur Entwicklung derselben zu einem Gewerbegebiet, Ausführung der Leistungen des Gewerkes 03 / HM - Straßenbau, Erschließung und Ersatzneubau Stützwand "Weiße Elster"
Oelsnitz/Vogtl., DE
.
Titel Straßenbau:
- 9.300 m3 Bodenabtrag
- 750 m3 Bodenauftrag
- 11.780 m3 Bodenaustausch
- 10.100 m2 Splittmastixasphalt
- 10.100 m2 Asphaltbinderschicht
- 10.100 m2 Asphalttragschicht
- 4.800 m3 Frostschutzmaterial
- 2.745 m Hochbord (Naturstein)
- 920 m Tiefbord (Beton)
- 66 Stück Straßenabläufe
Titel Erschließung Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasserleitung:
- 4.340 m3 Aushub bis 2,5 m
- 480 m3 Zulage Handschachtung
- 2.980 m3 Bodeneinbau
- 1.200 m2 Verbau bis 3 m
- 1.250 m3 Abtransport Erdmassen
- 30 m AW- Leitungen PP DN 150
- 400 m AW- Leitungen PP DN 200
- 410 m AW- Leitungen PP DN 300
- 80 m AW- Leitungen PP DN 400
- 110 m AW- Leitungen PP DN 500
- 96 m AW- Leitungen PP DN 600
- 30 Stück Kontrollschächte aus Kunststoff Durchmesser 1000 mm
- 48 m Sedimentationsrohre
- 650 m TW Leitung PE d 110
- 30 m TW Leitung PE d 90
- 570 m3 Einsanden von Rohrleitungen
Titel Ersatzneubau Stützwand:
- 780 m3 Beton abbrechen Stützwand
- 1075 m3 Boden bzw. Fels aus Böschungsbereich lösen und verwerten
- 650 t Böschung befestigen CP 90/250, Schüttung
- 200 m3 Fußsteine für Böschungsbefestigung aus Wasserbausteinen HMA 1000/3000
- 240 m3 Blocksteinmauerwerk aus Wasserbausteinen HMA 300/1000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt KEV 179 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt KEV 179 ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt KEV 179 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt KEV 179 ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, auf Verlangen vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt KEV 179 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt KEV 179 ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, auf Verlangen vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl.
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
1. Angebote sind ausschließlich elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de einzureichen.
2. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal bis zum 09.03.2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB wie folgt hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."