Los 1.6 Tief- und Rohrleitungsbau Deciner Straße; Stadtwerke Pirna GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 046_SWP_2022-1.6
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-pirna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1.6 Tief- und Rohrleitungsbau Deciner Straße; Stadtwerke Pirna GmbH
Los 1.6. Auswechslung FW GfK in KMR Deciner Straße mit Hausanschlüssen, Tiefbau und Rohrleitungsbau
Pirna, DE
Tiefbauleistungen:
880 m³ Leitungsgraben herstellen; 231 m³ Baugruben herstellen; 1.111 m³ Boden entsorgen/liefern; 1.250 m² Verbau herstellen; 96 m³ Asphaltbefestigung abbrechen/wiederherstellen; 150 m² Platten-/Pflasterfläche aufnehmen/wiederherstellen; 2 Stck. Straßeneinläufe aus-/einbauen; 38 Stck. Baumschutz herstellen; 13 Stck. Straßenkappen liefern/einbauen; 5 Stck. Wand-/Bodendurchführungen herstellen; 5 m³ Abbruch/Demontage v. Beton-/Stahlbeton; Verkehrsabsicherung
Demontageleistungen:
182 m GfK-EP-KMR DN 50-200 Versorgungs- und Anschlussleitungen inkl. Absperrarmaturen und Formteile in Betonwiderlagern; 12 m Stahlrohr DN 25-50; 48 m Stahlrohr DN 80-100; 38 m Stahlrohr DN 200-250 einschl. Isolierung vor Bj. 96 sowie aller Form- und Verbindungsstücke; 6 Stck. Armaturen bis DN 50; 2 Stck. Armaturen DN 80-100; 4 Stck. Armaturen DN 200-250 mit Befestigungen im Kollektorgangbauwerk ausbauen einschl. fachgerechter Entsorgung
Rohrbauleistungen:
Lieferung/Verlegung/Montage von FW-Versorgungs- und Anschlussleitungen:
160 m Trassenlänge KMR DN 200; 15 m Trassenlänge KMR DN 80; 84 m Trassenlänge KMR DN 50, bestehend aus: 288 m KMR DN 200; 12 m KMR DN 80; 90 m KMR DN 50; 34 Stck. Rundschweißungen DN 25; 76 Stck. Rundschweißungen DN 50-8; 6 Stck. Rundschweißungen DN 100; 97 Stck. Rundschweißungen DN 200; 9 Stck. Rundschweißungen DN 250; 6 Stck. Erdeinbaubelüftungen/-entleerungen DN 25/50; 3 Stck. Erdeinbauabsperrarmaturen DN 50; 2 Stck. Erdeinbauabsperrarmaturen DN 80; 2 Stck. Erdeinbauabsperrarmaturen DN 200; 20 Stck. KMR-Bogen DN 50-80; 18 Stck. KMR-Bogen DN 200; 7 Stck. KMR-Fertigabzweige DN 50-80; 7 Stck. KMR-Fertigabzweige DN 200; 4 Stck. KMR-Muffenbau Da 90 bis Da 110; 57 Stck. KMR-Muffenbau Da 125 bis Da 160; 78 Stck. KMR-Muffenbau Da 315 mit Dehnpolsterung, IPS Verdrahtung; Lieferung/Einbringung/Verlegung/Montage von 14 m Stahlrohrleitungen DN 25-50; 2 m Stahlrohrleitungen DN 80-100 einschl. Form-/Verbindungsstücke; 4 m Stahlrohrleitungen DN 200; 3 m Stahlrohrleitungen DN 250 einschl. 6 Stck. T-Stücke DN 200 und 250; 7 Stck. Stahlrohrbogen DN 200/250; Befestigungen u. Isolierung aus Mineralfasermatten mit Galvalumeblech-Ummantelung; 4 Stck. Kugelhahn DN 25-50; 2 St. Kugelhahn DN 200 mit Handgetriebe in Kollektorgangbauwerk;
SiGeKo sowie Absteckung und Einmessungen durchführen; Lieferung/Verlegung/Montage von 190 m Fm Verlegerohr VR 1x bis 2x d50 PEHD im Beilauf zu FW mit 1x AZK;
Koordinierung Fremdleistungen: Umverlegungen Trinkwasserleitungen im Leitungsgraben Fernwärme und Kabelmedien im Kollektorgangbauwerk
Planungsleistungen:
Systemtypische FW-KMR-Statik für das angebotene Fabrikat mit Nachweis der Dehnpolsterung und Leckagewarnsystem in einem Verlege- und Verdrahtungsplan; Verbaustatik; Verkehrszeichenplanung; 2 Stück Werkplanungen von Hausanschlüssen mit vorherigen Begehungen
RL Klima/2014 - Aufruf 2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifizierungsnachweise
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifizierungsnachweise
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifizierungsnachweise; Referenzen oder Befähigungsnachweise über die Verarbeitung von GfK-EP KMR DN 25-200; Zertifizierungen nach AGFW Arbeitsblatt 601 Prüfgruppe FW 2, AGFW Arbeitsblatt 603, Schweißfachbetrieb nach DIN EN ISO 3834; Schweißerprüfzeugnisse nach DIN ISO 9606-1; Zertifizierung Asphalteinbau; Nachweis von Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt, nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggebergegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestelltwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.