Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: öA 3/ 2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-meissen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17ef75fb16d-79657529b47d69e0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrradleasing

Referenznummer der Bekanntmachung: öA 3/ 2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtverwaltung Meißen beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Leasinggeber. Die Stadtverwaltung Meißen als Arbeitgeberin und gleichzeitig Leasingnehmerin stellt ihren Beschäftigten Fahrräder bzw. Pedelecs (Leasingobjekte) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Derzeit sind ca. 450 Personen im der Stadtverwaltung Meißen beschäftigt ca. 85 Prozent dieser Personen sind zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass maximal 15 Prozent davon, von dem Angebot Gebrauch machen. Danach wird ein Volumen von ca. 55 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Stadtverwaltung Meißen Leasing und Versicherung der Leasingobjekte, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils die Kosten für das geleaste Objekt. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung:

Stadt Meißen

Haupt- und Personalamt

Markt 1

01662 Meißen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtverwaltung Meißen beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Leasinggeber. Die Stadtverwaltung Meißen als Arbeitgeberin und gleichzeitig Leasingnehmerin stellt ihren Beschäftigten Fahrräder bzw. Pedelecs (Leasingobjekte) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Derzeit sind ca. 450 Personen im der Stadtverwaltung Meißen beschäftigt ca. 85 Prozent dieser Personen sind zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass maximal 15 Prozent davon, von dem Angebot Gebrauch machen. Danach wird ein Volumen von ca. 55 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Die Beschäftigten entscheiden selbstständig, ob sie das Angebot zum Abschluss von Einzelleasingverträgen in Anspruch nehmen. Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Stadtverwaltung Meißen Leasing und Versicherung der Leasingobjekte, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils die Kosten für das geleaste Objekt. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 55,00
Kostenkriterium - Name: Preis - monatliche Umwandlungsrate / Gewichtung: 40,00
Kostenkriterium - Name: Preis - Standard-Servicepaket / Gewichtung: 5,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise (= Formblatt Anlage 2) - Leistungsbeschreibung (= Anlage 1) - Konzept Ablaufprozess (Bestellung, Wartung, Reparatur, Rückgabe) - Konzept Funktion Onlineportal inkl. Datensicherheit - Muster Einzelleasingverträge - Vertragsentwurf Versicherung - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) oder die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) oder ein Präqualifizierungszertifikat

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Der Vertrag wird zur Brutto-Gehalts-Umwandlung der Mitarbeiter abgeschlossen. Daher belastet der Vertrag nicht den stästischen Haushalt.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/03/2022
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/03/2022
Ortszeit: 10:45
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle unter Beachtung des § 161 GWB anzubringen.

Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig,

soweit:

1. der Bieter den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggeber unverzüglich (i. d. R. innerhalb von 3 bis 5 Tage ab Kenntnis) gerügt hat;

2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;

3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;

4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (s. insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2022

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