Architektenleistungen für die Sanierung des Gebäudes Schönauer Ring 1 in 04205 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_04-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die Sanierung des Gebäudes Schönauer Ring 1 in 04205 Leipzig
Architektenleistungen (Gebäude/Innenräume) der Leisungsphase 1 - 9 bei stufenweiser Beauftragung (1. Stufe: LPH 1- 4) gemäß HOAI für die Sanierung des Gebäudes in Plattenbauweise
Leipzig, Stadtteil Leipzig-Schönau
Deutschland
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt Planungsleistungen gemäß HOAI für die Sanierung des Gebäudes Schönauer Ring 1 in 04205 Leipzig-Schönau zu vergeben.
Geplant ist die Sanierung der Bauhülle und die Teilsanierung der haustechnischen Anlagen. Neben der Sanierung von Fassade, Loggienüberdachungen, Fenster, Hauseingangstüren, Loggiabrüstungen, Etagenflure und Treppenhaus soll die Niederspannungsanlage von Hausanschluss bis Wohnungskleinverteiler sowie die Sanitärinstallation vorranig der Verteilleitungen im Keller einschl. der Steige- bzw. Fallstränge in den Versorgungsschächten erneuert werden. Zudem werden Wohnungslüfter ausgetauscht und Heizstränge in den Wohnungen gedämmt.
Das Gebäude, weitestgehend als Wohnhaus genutzt, wurde in Plattenbauweise auf Basis WBS 70 mit 9 Obergeschossen und einem Untergeschoss errichtet. Es handelt sich um einen Sonderbau der Klassifizierung Hochhaus (Höhe der letzten Aufenthaltsebene > 22 m). Die 114 Wohnungen, zumeist vermietet, sind von beidseitig der Treppenanlage bzw. den Aufzügen abgehenden Etagenfluren zugänglich. Im Erdgeschoss sind 4 Gewerbeeinheiten vorhanden.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise - Stufe 1: Leistungsphase 1-4 und Stufe 2: Leistungsphase 5-9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufe 2. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen oder Teilleistungen der Stufe 2 (Leistungsphase 5-9) durch spätere gesonderte schriftliche Beauftragung abzurufen. Diese Folgebeauftragung setzt einen entsprechenden Gremienbeschluss voraus.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphase 1 - 4 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren Leistungsphasen. Darüber entscheidet ein Gremium des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Eigenerklärung zur Bauvorlageberechtigung,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben,geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
— Einreichung des Konzeptes zur Realisierung der Objektüberwachung einschließlich dazugehöriger Eigenerklärung.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR, zweifache Maximierung.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssumme ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung als Tabellarische Referenzaufstellung mit Referenzen der letzten 6 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen - Erfahrungen mit der Sanierung vergleichbarer Objekte, jeweils unter konktreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftraggegenstandes, der Bearbeitungszeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
Zu benennen sind dabei
a) mindestens 2 Referenzen über abgeschlossene, komplexe Sanierungen;
Nachzuweisen sind dabei die Leistungen der Objektplanung (Gebäude- und Innenraumplanung) zu einer komplexen Sanierung in den Leistungsphasen mindestens von 2 - 8 gemäß HOAI. Der Nachweis der Erbringung der Leistungen in diesen Leistungsphasen kann durch Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden.
b) Wünschenswert ist weiterhin die Benennung
- mindestens einer Referenz zur Erbringung von Leistungen der Objektplanung (Gebäude- und Innenraumplanung) der Leistungsphasen 2 - 8 gemäß HOAI zur komplexen Sanierung unter bewohnten Bedingungen (keine Mindestforderung),
- mindestens einer Referenz zur Erbringung von Leistungen der Objektplanung (Gebäude- und Inneraumplanung) der Leistungsphasen 2 - 8 gemäß HOAI zur komplexen Sanierung von Plattenbauten (keine Mindestforderung).
- Eigenerklärung über das Büro, Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung des Büros sowie - sofern zutreffend - Ausführung zur Zusammenarbeit mit den benannten Nachunternehmer (n).
- Eigenerklärung zur Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/Projektleitung.
- Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/Projektleitung.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Die zu vergebende Leistung ist Architekten oder Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten.
Ein Eignungsnachweis kann des Weiteren durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbaren Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, geführt werden, wenn im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren:
Für Fragen, die nach dem 08.03.2022 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, ist den Vergabeunterlagen kein Angebotsformblatt beigefügt. Das Angebotsschreiben wird im AI-Bietercockpit generiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.