Generalplanung für Neubau Studierendenwohnheim mit Beratungs- und Vernetzungszentrum Kiel Leibnizstraße Referenznummer der Bekanntmachung: SWSH-StuWo-GP-2022-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung für Neubau Studierendenwohnheim mit Beratungs- und Vernetzungszentrum Kiel Leibnizstraße
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein in der Leibnizstraße in Kiel neu zu errichtendes Studierendenwohnheim mit Beratungs- und Vernetzungszentrum mit ca. 157 nach der Allgemeinen Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von Studierendenwohnheimen des Studentenwerks Schleswig-Holstein herzustellenden Apartments, davon werden ca. 37 barrierefrei gem. DIN 18040 ausgeführt. Vorgesehen sind ferner ein Familienapartment sowie ein Beratungs- und Vernetzungszentrum sowie die erforderlichen Hausanschluss- und Nebenräume.
Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags ist die gesamthafte und koordinierte Erbringung sämtlicher Architekten- und Ingenieurleistungen, die für das vorgenannte Bauvorhaben erforderlich sind, als Generalplanungsleistung auf der Grundlage eines vom Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Kiel bereits ausgewählten Stegreifentwurfs.
Zu erbringen sind insbesondere die erforderlichen Grundleistungen der folgenden Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI (LPH 3-9), Tragwerksplanung im Sinne von § 51 HOAI (LPH 1-6), Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne von § 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, je LPH 1-9), Objektplanung Freianlagen im Sinne von § 39 HOAI, LPH 1-9, Beratungsleistungen Geotechnik gemäß Anl. 1, Ziff. 1.3, zu § 3 HOAI (LPH 1-9) sowie die Beibringung der erforderlichen Gutachten für Brandschutz, Lärmschutz und Raumakustik. Der Vertrag definiert ferner zu erbringende besondere Leistungen und spezifische Leistungspflichten.
Studentenwerk Schleswig-Holstein AöR Westring 385 24118 Kiel
Siehe oben II.1.4
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung, ausgehend von einem Leistungsbeginn Anfang September 2022 und einer Baufertigstellung bis Ende 2026. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung während der Gewährleistungsphase der Bauleistungen) wurde oben zur Vereinfachung außer Betracht gelassen, ist aber bei Abruf der entsprechenden Auftragsstufe zu erbringen.
AK 1: Qualität der Referenzen (alle abgefragten Referenzklassen) für ARCH gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (30 %),
AK 2: Qualität der Referenzen (alle abgefragten Referenzklassen) für TA-HLS gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (20 %),
AK 3: Qualität der Referenzen (alle abgefragten Referenzklassen) für TA-ELT gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (10 %),
AK 4: Größe der Beschäftigtenzahl des für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (ARCH) verantwortlichen Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %).
AK 5: Größe der Beschäftigtenzahl des für TA-HLS verantwortlichen Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (10 %).
AK 6: Größe der Beschäftigtenzahl des für TA-ELT verantwortlichen Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (10 %).
Einzelheiten auch zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. D.h., mit dem Zuschlag werden nur die nach dem jetzigen Planungsstand anfänglich zu erbringenden Leistungen der Leistungsbilder fest beauftragt, über den Abruf der weiteren entscheidet die Auftraggeberin. Die Aufteilung der Stufen lässt sich den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf) entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen:
EK-I. Wirksame Gründung:
EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
- PL1 Unternehmensprofil, Eintragung in Berufsregister,
- PL2 Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL3 Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung,
- PL4.1 Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
- PL4.2 Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
- PL5 Keine Insolvenz o. Ä.,
- PL6 Keine schweren Verfehlungen,
- PL7 Keine sanktionierten Vertragsverletzungen.
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- EK-IV. Haftpflichtversicherung,
- EK-V. Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
- WL1: Haftpflichtversicherung,
- WL2: Gesamtumsatz.
Einzelheiten zu WL1 und WL2 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
Zu EK-IV (WL1): Für den*die vorgesehene*n Vertragspartner*in der Auftraggeberin (also den*die Auftragnehmer*in) - auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft - gilt: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden, Vermögens- und sonstige Schäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall (pro Versicherungsjahr dreimal verfügbar) beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen zumindest für das Projekt auf die genannten Beträge zu erhöhen.
EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Der*die Bewerber*in muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Dabei gilt für die nachfolgend ersichtlichen Leistungsbilder als Mindestanforderung, dass jeweils mindestens ein Referenzprojekt der nachfolgend genannten Referenzklassen der jeweils dazu genannten Leistungsbilder des nach der Bewerbung jeweils dafür vorgesehenen Unternehmens nachzuweisen ist (soweit ein Projekt mehrere Anforderungen erfüllt, darf dasselbe für mehrere Klassen benannt werden):
245 Referenzklasse 1: Micro-Wohnen (gefordert für verantwortliche Büros für: Generalplanung [GP], Objektplanung Gebäude und Innenräume [ARCH], für Fachplanung Technische Ausrüstung HLS [TA HLS] und Fachplanung Tragwerksplanung [STAT]): Planungsleistungen für mindestens ein Referenzprojekt mindestens von der Entwurfsplanung (LPH 3) bis zur Objektüberwachung (LPH 8) für einen Sonderbau (im bauordnungsrechtlichen Sinne) mit der Nutzung Micro-Wohnen (z.B. Studierendenwohnheim, Altenheim, Hotel) mit mehr als 100 Bettplätzen;
Referenzklasse 2: Soziale Wohnraumförderung (gefordert für verantwortliche Büros für: Generalplanung [GP], Objektplanung Gebäude und Innenräume [ARCH]): Planungsleistungen mindestens von der Entwurfsplanung (LPH 3) bis zur Objektüberwachung (LPH 8) für mindestens ein Referenzprojekt, welches mit Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung gefördert wurde (bei ausländischen Bewerbungen oder Projekten aus vergleichbaren Programmen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus),
Referenzklasse 3: Hochbau im öffentlichen Auftrag (gefordert für verantwortliche Büros für: Generalplanung [GP], Objektplanung Gebäude und Innenräume [ARCH], für Fachplanung Technische Ausrüstung HLS [TA HLS] und Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro [TA ELT]): Planungsleistungen mindestens von der Entwurfsplanung (LPH 3) bis zur Objektüberwachung (LPH 8) für mindestens ein Referenzprojekt im Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber mit Investitionskosten (KGR 200-700) von mindestens 7 Millionen EUR (inkl. MwSt.).
Je mindestens ein Referenzprojekt der vorstehend genannten Klassen, soweit für das jeweilige Leistungsbild vorstehend gefordert.
Bauvorlageberechtigung nach § 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein.
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Hinweis: Gemäß § 48 Abs. 5 VgV wird vorgeschrieben, dass die Aufgabe der Generalplanung als Gesamtkoordination und gegenüber der Auftraggeberin verantwortliche*r Vertragspartner*in im Zuschlagsfall von dem*der Bewerber*in (bzw. Bieter*in) selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen (kritische Aufgaben). Hinsichtlich der konkreten Leistungsbilder wie Objektplanung Gebäude, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und Elektro) sind die Eignungsleihe und Benennung von Nachunternehmen zulässig. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der*die Bewerber*in im Zuschlagsfall mindestens wesentliche Leistungen mindestens eines dieser Leistungsbilder (in der Regel der Objektplanung Gebäude) selbst erbringt.
Mit den Vergabeunterlagen stellt die Auftraggeberin unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig und über die spezielle Funktion der Plattform hierfür einzureichen.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer*innen werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ0RZJM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag "unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.