Ausschreibung MOBIcar - Konzessionsvergabe Carsharing in Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2022_02_001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung MOBIcar - Konzessionsvergabe Carsharing in Dresden
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Das stationäre Carsharing-Angebot soll die Abdeckung von Mobilitätsbedürfnissen, die der ÖPNV nicht erfüllen kann, abdecken. Durch die Integration des Carsharing in den ÖPNV soll die Attraktivität und Nutzung des ÖPNV einerseits gesteigert werden und die Abhängigkeit von einem eigenen Pkw andererseits geschwächt werden.
Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40 01129 Dresden
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Konzession für das stationäre Carsharing-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Im Rahmen des Verfahrens werden, insbesondere in der Leistungsbeschreibung, die Anforderungen für einen stationären Carsharing-Betrieb an den MOBIpunkten in Dresden definiert. Über den reinen Betrieb der Stellplätze hinausgehend sind die Integration in die Mobilitätsplattform der DVB, eine abgestimmte Fahrzeuggestaltung, Tarife und Marketing Inhalt der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CRJKM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Vergabenachprüfung und Rügepflicht gem. § 160 GWB:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland