Beschaffung von 30 Standardüberlandbussen mit Dieselantrieb sowie seriellem Hybridsystem einschließlich Regiewerkstattvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: VGM_2022_10_018
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 30 Standardüberlandbussen mit Dieselantrieb sowie seriellem Hybridsystem einschließlich Regiewerkstattvertrag
Beschaffung von 30 Standardüberlandbussen mit Dieselantrieb sowie seriellem Hybridsystem einschließlich Regiewerkstattvertrag in den Losen:
Los 1 - 8 Standardlinienbusse mit seriellem Hybridsystem
Los 2 - 22 Standardlinienbusse mit Dieselantrieb
Mit der Fahrzeugbeschaffung wird eine verlängerte Gewährleistungszeit von 5 Jahren auf das Gesamtfahrzeug sowie ein innerhalb der Sachmängelhaftung geltender Regiewerkstattvertrag ausgeschrieben.
8 Standardlinienbusse mit seriellem Hybridsystem
Verkehrsgesellschaft Meißen Hafenstraße 51 01662 Meißen
Lieferung von 8 Standardüberlandbussen (Ausführung: Low Entry oder Niederflurbusse) mit seriellem Hybridsystem, Fahrzeuglänge ca. 12,00 Meter; Fahrzeuge nach aktuellen Stand gemäß UN ECE-R107 Fahrzeugklasse M3 Klasse II; Die Fahrzeuge sind nach den Anforderungen des Sitzabstandes (lichtes Maß größer/gleich 700 mm) und der Sondernutzungsfläche mit der maximalen Anzahl von Fahr-gastsitzen auszurüsten; 2 türig: Tür eins einflüglig und Tür zwei zweiflüglig in der Ausführung Außenschwenkschiebetür bzw. Außenschwenktür; dieselbetriebener Standardüberlandbus mit seriellen Hybridsystem; Motoren mit der zum Zeitpunkt der Hersteller höchsten Abgasnorm (mind. EURO VI) mit Lastschaltgetriebe; geeignet für den Linienbetrieb; Niederflurigkeit an allen Türen;
- Fahrerarbeitsplatz nach Vorgaben des VDV (Standardarbeitsplatz) gemäß VDV-Schrift 234 in aktueller Fassung; integrierte On-Bord-Diagnose (Fahrzeugdiagnosesystem); eine Sondernutzungsfläche (Rollstuhl- oder Kinderwagenstellplatz); Fahrerplatz- und Fahrgastklimaanlage; Videoüberwachungssystem mit zusätzlicher Überwachungsteuerung Tür zwei mit Monitor am Fahrerarbeitsplatz;
Absenkanlage ("Kneeling") zur Verringerung der Einstiegshöhe;
Vorrüstung Fahrgastzählsystem; Abbiegeassistent; Optional: Fahrerplatztrennscheibe;
Mit der Fahrzeugbeschaffung wird eine verlängerte Gewährleistungsfrist von 5 Jahren sowie ein innerhalb der Sachmängelhaftung geltender Regiewerkstattvertrag ausgeschrieben.
Es ist optional eine versenkbare Trennscheibe in der Fahrertür anzubieten.
22 Standardlinienbusse mit 100 km/h Zulassung
Verkehrsgesellschaft Meißen Hafenstraße 51 01662 Meißen
Lieferung von 22 Standardüberlandbusse (Ausführung: Low Entry oder Niederflurbusse) mit 100 km/h Zulassung; Fahrzeuglänge ca. 12,00 Meter; Fahrzeuge nach dem aktuellen Stand gemäß UN ECE-R107 Fahrzeugklasse M3 Klasse II; Die Fahrzeuge sind nach den Anforderungen des Sitzabstandes (lichtes Maß größer/gleich 700 mm) und der Sondernutzungsfläche mit der maximalen Anzahl von Fahr-gastsitzen auszurüsten; 2 türig: Tür eins einflüglig und Tür zwei zweiflüglig in der Ausführung Außenschwenkschiebetür bzw. Außenschwenktür; dieselbetriebener Standardüberlandbus;
- Motoren mit der zum Zeitpunkt der Hersteller höchsten Abgasnorm (mind. EURO VI) mit Lastschaltgetriebe; geeignet für den Linienbetrieb; Niederflurigkeit an allen Türen; Fahrerarbeitsplatz nach Vorgaben des VDV (Standardarbeitsplatz) gemäß VDV-Schrift 234 in aktueller Fassung; integrierte On-Bord-Diagnose (Fahrzeugdiagnosesystem); eine Sondernutzungsfläche (Rollstuhl- oder Kinderwagenstellplatz); Fahrerplatz- und Fahrgastklimaanlage;
Videoüberwachungssystem mit zusätzlicher Überwachungsteuerung Tür zwei mit Monitor am Fahrerarbeitsplatz; Absenkanlage ("Kneeling") zur Verringerung der Einstiegshöhe; Vorrüstung Fahrgastzählsystem; Abbiegeassistent; Optional: Fahrerplatztrennscheibe;
Mit der Fahrzeugbeschaffung wird eine verlängerte Gewährleistungsfrist von 5 Jah-ren sowie ein innerhalb der Sachmängelhaftung geltender Regiewerkstattvertrag ausgeschrieben
Es ist optional eine versenkbare Trennscheibe in der Fahrertür anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
-Angaben / Nachweise zur Größe des Unternehmens;
-Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung;
-Angabe KMU;
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Es wird erklärt, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist (z.B. wenn die rechtskräftig verurteilte Person ein Mitglied im Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium dieses Wirtschaftsteilnehmers ist oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat und/oder diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), innerhalb der letzten drei Jahre rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen; § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union o-der in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr); § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete); Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder; den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Weiterhin wird erklärt, dass
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist und kein Verstoß hiergegen durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde bzw. dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Es wird weiter erklärt, dass: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Unter-nehmen in Bezug auf dieses Verfahren und darüber hinaus in den vergangenen drei Jahren keine unzulässigen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte; keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war; das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwer-wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen nicht versucht (hat), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht (hat), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen über-mittelt (hat), die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und/oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes nicht vorliegen; hinsichtlich meines/unseres Unternehmens kein Eintrag in das Gewerbezentralregister, Korruptionsregister, Kartellregister oder einem entsprechenden Register des Herkunftslandes vorliegt oder unmittelbar bevorsteht, der ei-ne Zuschlagserteilung an mein/unser Unternehmen in Frage stellt (...);
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag (alternativ entsprechende Nachweise in Kopie);
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
a.) Angabe von jeweils mindestens zwei Projektreferenz zur (abgeschlossenen bzw. begonnenen) Lieferung von Low Entry Bussen oder Niederflurbussen in der Länge ca. 12,00 Meter für die Zulassung Fahrzeugklasse M3 Klasse II, die im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine behördliche und rechtsgültige Zulassung für den Linienverkehr erhalten haben. Es sind Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, E-Mail) und Lieferzeitraum vorzunehmen. Weiterhin sind in einer gesonderten kurzen Beschreibung Angaben zur Anzahl der gelieferten Fahrzeuge und nur für die Referenz Los 1 sind technische Angaben zu den Fahrzeugen (u.a. Beschreibung zum Aufbaukonzept des Hybridsystems) einzureichen.
b.) Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz über einen "Regiewerkstattvertrag" (d.h. einen Vertrag zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung in der Werkstatt und durch das Personal des Auftraggebers). Folgende Angaben sind vorzunehmen: Auftraggeber, Ansprechpartner, Datum des Vertragsabschlusses, Vertragslaufzeit sowie eine kurzen Beschreibung
- zur Art des Regiewerkstattvertrages (d.h. "Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung in der Werkstatt des Auftraggebers und durch das Personal des Auftrag-gebers")
- die Angaben zum Leistungsumfang dieses Regiewerkstattvertrages
- der vertraglich festgelegte Instandhaltungsaufwand (in Stunden), zu dem der Auftraggeber Instandhaltungen im Rahmen der Sachmängelhaftung in seiner Werkstatt und mit seinem Personal ausführen kann
- zur Abrechnungsabwicklung von Instandhaltungsleistungen, die der Auftraggeber im Rahmen der Sachmängelhaftung in seiner Werkstatt und mit seinem Personal für den Auftragnehmer ausführt
- zur örtlichen Betreuung der Fahrzeuge innerhalb der festgelegten Sachmängelhaftung - z.B. Wurde durch den Auftragnehmer eine Niederlassung bzw. ein Nachunternehmer vor Ort installiert bzw. war dieser bereits ansässig?
Die zu den geforderten Referenzen unter Punkt a.) und b.) einzureichenden kurzen Beschreibungen sind auf maximal 4-Seiten niederzuschreiben und dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
zu a.) jeweils mindestens zwei Referenzen zur vergleichbaren Lieferung gemäß den geforderten Angaben unter a.)
zu b.) mindestens eine vergleichbare Referenz über einen "Regiewerkstattvertrag" gemäß den geforderten Angaben unter b.)
(1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung von Formalien,
(2) Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen,
(3) Prüfung der aufgestellten Mindestanforderungen / Mindeststandards an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
Sicherheiten für die Mängelansprüche durch Bürgschaft
Zahlungsfrist 30 Tage netto nach Eingang der formgerechten Rechnung.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CRJXH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.
Teilt die der ausschreibenden Stelle / der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bewerbers / Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die ausschreibende Stelle / den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.