110 kV Schaltanlage Kirchhofallee Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2020-000701
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
110 kV Schaltanlage Kirchhofallee Kiel
Lieferung einer 110 kV Schaltanlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zusammenhang mit der zukünftigen Erneuerungsstrategie des 110-kV-Versorgungsnetzes soll die vorhandene 110-kV-Schaltanlage (Baujahr 1974) durch eine 5-feldrige Doppelsammelschienenanlage ersetzt werden, die zunächst mit der vorhandenen Schaltanlage verbunden wird. Die neuen 110-kV-Kabel werden anschließend an der neuen Anlage angeschlossen und die Transformatoren umgebunden.
Die Erweiterung der 110-kV-Schaltanlage im Umspannwerk Kirchhofallee im 1 OG umfasst die betriebsbereite Lieferung von zwei 110-kV Transformatorfeldern, zwei 110-kV Kabelabgangsfelder und einer Querkupplung, inkl. Adaption an die bestehende Schaltanlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Aktueller Handelsregisterauszug (Kopie genügt). Falls es sich beim Bewerber um eine Konzerngesellschaft handelt und dieser sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will, zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
2.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir, dass in Bezug auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe i.S.d. § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO vorliegen“. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
3.
Gesonderte und eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung folgenden Inhalts: „Hiermit erklären wir, dass wir sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und, soweit tarifvertragliche Verpflichtungen bestehen, wir alle Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien i.S.d. § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichtet haben.“ Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung entsprechende Bescheinigungen über das Entrichten der genannten Beiträge einzuholen. Mit dem Angebot ermächtigen die Bieter den Auftraggeber entsprechende Bescheinigungen einzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Erklärung auch von bei Auftrag bekannten Nachunternehmern oder Entleihern von Leiharbeitern/Leiharbeiterinnen zu fordern.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach VI.3) vorzulegen.
Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften in Höhe von mindestens 10 % der geplanten Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft beizubringen.
Vom Anbieter / Hersteller sind Referenzen der Interessenbekundung beizufügen, die eine erfolgreiche Adaption des angebotenen Schaltanlagetyps an eine bestehende Siemens Schaltanlage 8D2 oder gleichwertige Schaltanlage eines anderen Herstellers belegen.
1.) Der Anbieter/Hersteller muss mindestens zwei erfolgreiche Adaptionen innerhalb der letzten 4 Jahre nachweisen.
Nennen Sie den Schaltanlagentyp mit Herstellerangabe an den eine Erweiterung angeschlossen wurde. Nenne Sie den Schaltanlagentyp, der installiert wurde. Nennen Sie den Installationsort und den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft (Übergabe) an den Auftraggeber/Betreiber.
2.) Der Anbieter/Hersteller muss den erfolgreichen Betrieb einer Adaption über mindestens 2 Jahre nachweisen.
Nennen Sie einen Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer des Betreibers der unter 1. genannte Referenz. Der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft/Einsatz der Schaltanlage muss vor dem 01.12.2019 liegen.
Für die Referenzen sind Ansprechpartner zu nennen. Hierbei ist die bevorzugte Sprache Deutsch. Sollten keine deutschsprachigen Ansprechpartner genannt werden können, dann muss die Kommunikation auf Englisch erfolgen können.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung.
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen nachzureichen.Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Inhaltliche Eignungsprüfung.
Es wird geprüft, ob der Bewerber anhand der von ihm eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen.
Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die ausgewählten Unternehmen erhalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen, die alle Angaben zu den Anforderungen an die Angebotserstellung enthalten.
Einzelheiten werden im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben, bzw. sind Teil der
Verhandlung.
Die Zahlungsbedingungen werden Gegenstand der Verhandlung.
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der
a) ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und
auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber vertritt und
b) in der Erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bewerbergemeinschaftserklärung")
1.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungmit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mind. 10 Mio. € durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach VI.3) der Bekanntmachung vorzulegen, Erklärung der Versicherung und zur Bürgschaft jedoch nur einmal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung.
1.
Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Der (selbst verfasste) Teilnahmeantrag mit den unter III geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich (1 x in Papierform und zusätzlich 1 x auf USB-Datenträger), in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen!
Teilnahmeantrag Vergabe EA-2020-000701 bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin bei der unter Ziff.I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (in verschlossenem Umschlag und gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist NICHT ausreichend.
2.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3.
Unter "aktuell" in Ziffer III.1.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z.B. Handelsregisterauszug) nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
5.
Im Sinne der vorherigen Ziffer 3-4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument bzw. eine Drittbescheinigung nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. auf Nachunternehmer) beziehen. Dann muss der Bewerber für das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III der Bekanntmachung vorlegen, wobei
sich die Vorlagepflicht der Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bekanntmachung und zur technischen Leistungsfähigkeit der Bekanntmachung auf den oder die Leistungsteil(e) beschränkt, für den oder die das andere Unternehmen einstehen soll. Der Bewerber hat zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel/Kapazitäten vom anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem durch entsprechende eigenhändig unterschriebene Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
7.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern.
Die Nachreichung hat innerhalb von 5 Kalendertagen zu erfolgen.
8.
Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
9.
Die Vergabeunterlagen enthalten Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Sie können
daher nicht frei zugänglich bereitgestellt werden.
Zusammen mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben.
10.
Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote sowie Angebotspräsentation erhält der
Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.