Erstellung und Einrichtung von Haltestellenmasten, Mastfahnen und Fahrplanaushangkästen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rathje-reisen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.holsten-express.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dielinie.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meldorf
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dbregiobus-nord.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Einrichtung von Haltestellenmasten, Mastfahnen und Fahrplanaushangkästen
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erstellung und Montage von Haltestellenfahnen im Umlandstandard des hvv als Steck- bzw. einfaches Schildwechselsystem im Gebiet des Kreises Steinburg. Zusätzlich sind zu den Mastfahnen auch neue Haltestellenmasten und Fahrplanaushangkästen zu beschaffen und einzurichten bzw. zu montieren.
Kreis Steinburg
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erstellung und Montage von Haltestellenfahnen im Umlandstandard des hvv als Steck- bzw. einfaches Schildwechselsystem im Gebiet des Kreises Steinburg. Zusätzlich sind zu den Mastfahnen auch neue Haltestellenmasten und Fahrplanaushangkästen zu beschaffen und zu einzurichten.
Der seit dem 4. Oktober 2021 wirksame neue Markenauftritt des hvv soll auf den neuen Mastfahnen abgebildet werden und damit die neue Zugehörigkeit des Kreises Steinburg zum hvv sichtbar werden lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung zusammen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (s. Anlagen) abzugeben. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft zur Abgabe eines Angebots ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit vorzulegen.
Als Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter anzugeben, welchen Umsatz er in den letzten drei Jahren im Geschäftsfeld Haltestellenausrüstung erzielt hat.
Mit dem Angebot sind Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten drei Jahren (jeweils Kurzbeschreibung der Leistungserbringung unter Angabe des Zeitraums) einzureichen.
(1) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des abzuschließenden Werkvertrages.
(2) Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller einschlägigen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen verantwortlich.
(3) Der Auftragnehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Etwaige Nachauftragnehmer sind zu benennen. Dem Nachauftragnehmer sind insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
(4) Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.
(5) Entsprechend den Vorgaben aus § 4 Abs. 1 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) verpflichtet der Bieter sich dazu, seinen unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmer an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) zu zahlen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Siehe auch die weiteren Bestimmungen und Erklärungsinhalte in der Anlage 8 - Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Schleswig-Holstein).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter dem angegebenen Link zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dort eine freiwillige Registrierung vorzunehmen. Auf diese Weise registrierten potentiellen Bietern werden alle Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen aktiv elektronisch zur Verfügung gestellt.
Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform subreport ELViS registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe, da die Textform gem. § 126b BGB genügt.
Der Bieter benötigt: einen herkömmlichen DSL-Internetanschluss, einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel, das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux, einen aktuellen Internet-Browser (Chrome 94+, Edge 94+, Firefox 90+, Opera 79+, Safari 13+ in der 64 Bit Version) und einen aktuellen E-Mail Client (z.B. Outlook, Thunderbird, ...). Es gibt bei der Angebotsabgabe ein Limit von 120 MB pro hochgeladene Datei. Die maximale Größe des gesamten Angebots ist nicht limitiert.
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).