90114 - GUW Lindenau - Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2022-002-AR
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
90114 - GUW Lindenau - Los 2
Los 2: Technische Ausrüstung
Gleichrichterunterwerk Lindenau, Odermannstraße 5-9, 04177 Leipzig
Lieferung der Bahnstromversorgungsanlagen für das neu zu bauende Gleichrichterunterwerk Lindenau der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH. Werksplanungen zu den ausgeschriebenen elektrotechnischen Komponenten, technische Abstimmungen, Herstellung und Lieferungen der notwendigen elektrotechnischen Komponenten. - eine SF6-Mittelspannungsschaltanlage - zwei Bahn-Gleichrichtertransformatoren - eine Gleichrichter-Rückleiter-Einheit (2x Gleichrichter, 1x Rückleiter) - eine Gleichspannungsschaltanlage (gesamt 10 Felder) - eine Eigenbedarfsschaltanlage, ein Bedienfeld, eine Batterieanlage sowie ein Fernwirkschrank - Austausch der Schutzgeräte einer Mittelspannungsschaltanlage in einem zweiten GUW - notwendiges Anlagenzubehör - Durchführung von Versuchen und Nachweisen zu den Komponenten - Inbetriebnahmeleistungen und Anlagendokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
90114 - GUW Lindenau - Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.