Rahmenvertrag Lieferung von Spannbetonschwellen Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2022-010-AR
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferung von Spannbetonschwellen
Rahmenvertrag Lieferung von Spannbetonschwellen
Spannbetonschwelle
Stadtgebiet Leipzig
Lieferung von - ca. 34.351 Stück Spannbetonschwelle f. 60R2,2Wfp K14,5/9,5 - ca. 1.300 Stück Spannbetonschwelle f. 49E1
Die angegebenen Mengen sind vorläufig geschätzte Mengen ohne jeglichen Anspruch auf Erfüllung. Der endgültige Gesamtwert ergibt sich aus der Summe der Einzelaufträge des abzuschließenden Rahmenvertrages.
Spannbetonschwelle Rasengleis
Stadtgebiet Leipzig
Lieferung von - ca. 4.500 Stück Spannbetonschwelle f. Grüngleis f. 49E1 - ca. 4.374 Stück Spannbetonschwelle f. Grüngleis f. 60R2
Die angegebenen Mengen sind vorläufig geschätzte Mengen ohne jeglichen Anspruch auf Erfüllung. Der endgültige Gesamtwert ergibt sich aus der Summe der Einzelaufträge des abzuschließenden Rahmenvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spannbetonschwelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.railone.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spannbetonschwelle Rasengleis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.railone.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.