Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flughafen Leipzig/Halle
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdf-ag.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdf-ag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG
Los 1: Auftraggeber ist die Flughafen Leipzig/Halle GmbH Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Leipzig/Halle:
- Streifendienst, Terminaldienst, Tor- und Pfortendienst
- Alarmverfolgung, Unfallaufnahme
- Luftsicherheitskontrolle
- Frachtkontrolle
Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens rund um die Uhr zu erbringen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2: Auftraggeber ist die Flughafen Dresden GmbH Sicherheitsdienstleistungen und ergänzende Serviceleistungen am Flughafen Dresden:
- Streifendienst, Terminaldienst, Tor- und Pfortendienst,
- Alarmverfolgung, Unfallaufnahme,
- Luftsicherheitskontrolle,
- Parkhausaufsicht,
- Parkplatzaufsicht,
- Gepäckwagendienst,
- Verkehrsstreife
- Frachtkontrolle
Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens rund um die Uhr zu erbringen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG am Flughafen Leipzig/Halle
Flughafen Leipzig/Halle
Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Leipzig/Halle:
- Streifendienst, Terminaldienst, Tor- und Pfortendienst
- Alarmverfolgung, Unfallaufnahme
- Luftsicherheitskontrolle
- Frachtkontrolle
für die Dauer von 6 Jahren Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens rund um die Uhr zu erbringen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Umfang ca. 20.000 Stunden/Monat
optionale Verlängerung um zwei Jahre
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen – Maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3), wobei hiervon maximal 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a), maximal 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 c) – Referenzen — Maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2), wobei hiervon maximal 50 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2) a) und maximal 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2) b) entfallen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten oder bei einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
optionale Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre
Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG und ergänzende Serviceleistungen am Flughafen Dresden
Flughafen Dresden
Sicherheitsdienstleistungen und ergänzende Serviceleistungen am Flughafen Dresden:
- Streifendienst, Terminaldienst, Tor- und Pfortendienst,
- Alarmverfolgung, Unfallaufnahme,
- Luftsicherheitskontrolle,
- Parkhausaufsicht,
- Parkplatzaufsicht,
- Gepäckwagendienst,
- Verkehrsstreife,
- Frachtkontrolle
Für die Dauer von 6 Jahren.
Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens rund um die Uhr zu erbringen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen Umfang Sicherheitsdienstleistungen ca. 12 000 Stunden/Monat.
optionale Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen – Maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3), wobei hiervon maximal 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a), maximal 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 c) – Referenzen — Maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2), wobei hiervon maximal 50 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2) a) und maximal 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2) b) entfallen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten oder bei einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
optionale Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung:
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. §23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist;
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
Cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Ee) dass der Bewerber nach bestem Wissen aufgrund sorgfältiger Prüfung, dass weder er, noch eine seiner Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, an denen er eine Mehrheit hält, eine Sanktionierte Person ist.
"Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch:
(a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten;
(b) das Vereinigte Königreich;
(c) die Schweiz;
(d) die Vereinigten Staaten von Amerika;
(e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das „United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das „United States Department of State", das „United States Department of Commerce" sowie „Her Majesty's Treasury".
„Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition „Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellenund Behörden.
„Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist.
„Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung.
„Sanktionierte Person" meint eine Person,
(a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1)a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Erklärung über den Umsatz (netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert in die Berufsgruppen Verwaltungsangestellte, Luftsicherheitskontrollkräfte und Sicherheitspersonal sowie gegliedert in Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte b) Nachweis der Geschäftsbereiche und Niederlassungen des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplan) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hierausgeschriebenen Leistungen fallen c) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden oder werden, mit Benennung von mind. 1 Flughafen im Geltungsbereich der EU-VO 300/2008 mit mind. 1 Mio Pax/Jahr, auf dem der Bewerber mindestens 2 Kontrollstellen gemäß §5 und/oder §8 LuftSiG besetzt.
Hinweis: Die oben genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, die mindestens ein Referenzprojekt enthalten muss. Eine Nichterfüllung der Mindestbedingungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts.
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme,
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen. Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssenden Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Im Falle der Zuschlagserteilung muß der AN für seine eingesetzten Mitarbeiter eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG beibringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden,
c) Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr (z. B. Bewerberfragen) ist in deutscher Sprache zu führen. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss von einer offiziell zugelassenen Institution (z. B. Konsulat) amtlich beglaubigt sein. Zertifikate (z. B. ISO Normen etc.), welche in Englisch vorliegen, werden akzeptiert und müssen nicht zwingend übersetzt werden.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist kostenfrei elektronisch via: https://www.subreport.de/E86245639 per Nachricht anzufordern. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) elektronisch via: https://www.subreport.de/E86245639 eingehen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Ein Nichtverwenden des Bewerbungsbogens für den Teilnahmeantrag führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig, der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben,
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Die Vergabeunterlagen befinden sich in einem „Entwurfsmodus“ und sollen im Teilnahmewettbewerb noch nicht ausgefüllt werden und dienen lediglich zur Information der Bieter. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 11.03.2022 bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) elektronisch via: https://www.subreport.de/E86245639 eingehen;
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Es können Bewerbungen für ein Los oder alle Lose abgegeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland