12-KSP-21-260, GTS - Erweiterungsbau Grundschule Thesdorf, Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-21-260
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-21-260, GTS - Erweiterungsbau Grundschule Thesdorf, Trockenbau
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes, ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorft in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes, ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1. BA) und einen 2-geschossigen (2. BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden.
Die Leistung umfasst die Trockenbauarbeiten des 3-geschossigen Westtraktes sowie des Mitteltraktes. Einige Innebwände sowie sämtliche Deckenbereiche und einige Sanitärwände und Schachtverkleidungen werden in Trockenbauweise erstellt. Die genaue Ausführung ist der Ausführungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.
Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlicdh der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN-Normen.
Auf Grundlage von § 51 (2) LBO Nr. 3 "Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung" Nr. 7a "Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen oder Besucher fassen" und Nr. 12 "Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen", handelt es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau und wird aufgrund seiner Eckdaten in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller Bauabschnitte weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Erforderlichenfalls müssen insbesondere lärm-, staub- und geruchsintensive Tätigkeiten außerhalb der Schulzeiten erfolgen.
Der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister, die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer und/oder die Gewerbeanmeldung sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs sollen Referenzen berücksichtigt werden, welche bis zu den letzten 5 Geschäftsjahre zurück liegen.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen.
Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne USt) begrenzt.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grund der Corona-Pandemie ist auf das Beiwohnen der Angebotseröffnung gem. § 14a (1) VOB/A zu verzichten. Die Bieter erhalten das Ergebnis der Submission von Amts Wegen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von [Betrag gelöscht] Euro, so sind alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag des Kommunalen Servicebetrieb der Stadt Pinneberg (KSP). Vertragspartner wird die Stadt Pinneberg vertreten durch Kommunalen Servicebetrieb der Stadt Pinneberg.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).