Durchflusszytometer der Firma BECTON DICKINSON GMBH
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchflusszytometer der Firma BECTON DICKINSON GMBH
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines Durchflusszytometers der Firma BECTON DICKINSON GMBH.
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines Durchflusszytometers der Firma BECTON DICKINSON GMBH
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert/Gesamtwert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen
Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das System "LSR Fortessa" des Herstellers
"BD Biosciences" in Betracht, da ausschließlich dieses die im Folgenden aufgeführten zwingend
notwendigen Anforderungen / Funktionalitäten erfüllt / aufweist:
• 18 gleichzeitig messbare Fluoreszenzparameter zzgl. der Streulichtparameter FSC und SSC
• Ausstattung mit Lasern der Wellenlängen 355nm, 405nm, 488nm, 561nm und 640nm
• Ausstattung mit Detektoren zur Analyse des Fluorophors TurboFP635; und der Möglichkeit, GFP, CFP, YFP und RFP in einer Probe gleichzeitig analysieren zu können
• Ausstattung erlaubt die Detektion von Multiplexpartikeln, welche zur Analyse von Zytokinen und Chemokinen genutzt werden (z.B. Multiplex, CBAs)
• Nutzer-basierte Einstellung der Durchflussraten, um die Signalaufnahme in Abhängigkeit zur Zellkonzentration und Signalstärke regeln zu können
• Gerätekonfiguration ermöglicht den Einsatz verschiedener Probenträger, d.h. 5mL und 1mL Röhrchen; und 96-well Platten
• Gerätekonfiguration erlaubt die Einstellung der Parameterintensitäten, um die gewünschten Signalstärken effizient einstellen und kompensieren zu können
• Hochdurchsatz-Probensampler für I) die automatische, gleichzeitige Messung von Proben mit geringem Probenvolumen und großer Probenanzahl; und II) die aerosolarme Analyse viral manipulierter Zellen
• Möglichkeit einer volumendefinierten, quantitativen Messung, um die absolute Zellanzahl als Analysegröße einschließen zu können
• Möglichkeit der späteren Nachrüstung bzw. des Austauschs von Lasern und/oder Detektoren
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu
besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren
sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die
Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen
des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr
gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen
Durchflusszytometers „LSR Fortessa“ des Unternehmens „BD Biosciences“ die
Durchführung eine anforderungsgerechte Nutzung (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/