Realisierungswettbewerb Landesamt für Zuwanderer und Flüchtlinge (LaZuF) / Neubau Haus 3 (Multifunktionsgebäude)
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Landesamt für Zuwanderer und Flüchtlinge (LaZuF) / Neubau Haus 3 (Multifunktionsgebäude)
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, am Standort der ehem. Scholtz-Kaserne, jetzt:
Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Neumünster (EAE NMS), Haart 148 in 24539 Neumünster bis 2030 die Aufnahmekapazität für Flüchtlinge und Zuwanderer auf 1.000 Personen = 1.250 Plätze zu erhöhen.
Um dieses zu realisieren, wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt, in dem am Standort des jetzigen Wirtschaftsgebäudes (Haus 3) der Neubau eines Multifunktionsgebäudes vorgesehen ist,
mit Verwaltungsbereich für das Landesamt für Zuwanderer und Flüchtlinge (LaZuF), den Betreuungsverband und die Bewirtschaftung sowie Schule und Freizeitflächen für Asylsuchende und Zuwanderer. Das Raumprogramm wurde mit einer NUF von 2.210 m² abgestimmt. Für diesen Neubau beabsichtigt das Land Schleswig-Holstein einen Realisierungswettbewerb durchzuführen.
Folgende Rahmenbedingungen sind bei der Konzeption für den Neubau vorgegeben:
- Abbruch des jetzigen Wirtschaftsgebäudes (Haus 3) einschließlich Teilunterkellerung
- Erhalt des unter Haus 3 liegenden Sanitätsbunkers, dessen OK Geschossdecke ca. 1.30m über OK Gelände liegt
- Einbindung des Eingangs Bunkeranlage in die Erschließung des Multifunktionsgebäudes (Künftige Nutzung des Bunkers: Ausstellungsfläche + Lager)
- Umsetzung des genehmigten Soll-Raumprogramms für das Multifunktionsgebäude mit Überbauung/ Überragung der Bunkeranlage
- Ökonomischer Lösungsansatz für die Gründung des Neubaus auf unterschiedlichen Bodenverhältnissen (Gelände – Bunkeranlage – Gelände)
- Barrierefreie Erschließung des Haupteingangs mit Erdgeschoss von Haus 3
- Umsetzung des städtebaulichen Konzepts mit Öffnung des Neubaus zur Plaza, die als zentraler Raum der Liegenschaft eine hohe Aufenthaltsqualität besitzt und eine elementare Bedeutung zur Platz- und Zuwegungsgestaltung hat
- Transparente Baukörpergestaltung für den Riegel, parallel zum Haart (Bereich Schule und Bildung)
- Extensive Dachflächenbegrünung sowie Photovoltaikanlagen
Von der Ausloberin werden von dem Wettbewerb zukunftsweisende Entwurfskonzepte in einer nachhaltigkeitsorientierten Planung erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie
und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.
Aufgabenfelder des Wettbewerbs sind:
- Planung von Gebäuden und Innenräumen
Der Wettbewerb wird als offener, 2-phasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt.
Das Preisgericht wählt 6-8 Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität; die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der zweiten Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen.
Der Wettbewerb, das anschließende Verhandlungsverfahren sowie ggf. die weitere Planung wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens anonym (RPW § 1 Absatz 4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität aller Wettbewerbsarbeiten bilden.
Der Entscheidungsfindung dient folgender Bewertungsrahmen, dessen Beurteilungskriterien auch
unterschiedliche Gewichtungen zugemessen werden können.
- Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung)
- Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität
- Raumprogramm und funktionale Anforderungen
- Gestalterische und räumliche Qualität
- Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)
- Barrierefreiheit
- Einfügen in die Umgebung
- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)
- Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. NUF/BGF; BRI/BGF)
- Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten) soweit im Rahmen Vorentwurf prüfbar
- Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens
- Komfort und Gesundheit
Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021 ermittelt.
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von
50.000,- € netto zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013.
25.000,- Euro werden als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer, die in der 2. Phase einen im Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben.
25.000,- Euro für Preise, Aufteilung gemäß RPW 2013
1. Preis 50 % = 12.500,- €
2. Preis 30 % = 7.500,- €
3. Preis 20 % = 5.000,- €
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung
der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin
beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den Verfassern der mit
dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des
Entwurfes erforderlichen Leistungen zu beauftragen:
Objektplanung gem. HOAI 2021 die Leistungsphasen 2 – 8 oder Teile hiervon zu übertragen.
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll
Der Beauftragung geht ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4
Nr. 8 VgV voraus. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei zu 50% gewichtet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die
weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch
noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
b.) Beizubringende Nachweise im anschl. Verhandlungsverfahren (zum Nachweis der Eignung):
Weitere Eignungskriterien und Bedingungen zur Beauftragung im an den Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahren sind in den Auslobungsunterlagen beschrieben.
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121001445
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 10.03.2022 über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Sie werden in einem Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigten Vertreter– soweit
inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet und protokolliert.
Das Protokoll wird Bestandteil des Auslobung. Sofern die Pandemiesituation es zulässt, veranstaltet die
Ausloberin dieses Kolloquium am 22.03.2022 um 13:00 Uhr in Neumünster mit den Wettbewerbsteilnehmern,
Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.
Das Betreten der Liegenschaft wird mittels Zugangskontrolle durch eine Objektschutz-Wache geregelt –
hierzu wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich in eine Gästeliste aufnehmen zu lassen. Ein gültiges
Ausweisdokument ist vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de