Rahmenvertrag über den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkartenlesern 2022-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-09 DR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkartenlesern 2022-2026
Der SID plant einen Anschlussvertrag für den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkarten- und Personalausweislesern für Signaturarbeitsplätze Freistaates Sachsen abzuschließen.
Freistaat Sachsen
Der SID plant einen Anschlussvertrag für den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkarten- und Personalausweislesern für Signaturarbeitsplätze Freistaates Sachsen abzuschließen, weil nach wie vor ein hoher Bedarf an Kartenlesern durch flächendeckenden Rollout qualifizierter Signatur in sächsischen Behörden besteht.
Verlängerung der Gewährleistung um ein (1) weiteres Jahr auf insgesamt 60 Monate anzugeben.
Die Option wird ggf. mit dem jeweiligen Abruf beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder - sofern zutreffend - das/die andere(n) Unternehmen, folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
• Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
- im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte. Es sind Angaben zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
- Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 für den Verkauf und Wartung von Signaturkartenlesegeräten.
- Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2019 bis 2021),
- drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Kalenderjahren (2019 - 2021) mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen,
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Benennung des Auftraggebers,
2 Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
3. Leistungszeitraum,
4. Auftragswert oder -volumen und
5. Anzahl der gelieferten Signaturkartenlesegeräte.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de