Kauf und Lieferung von Monitoren 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: I20210819-0266
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Monitoren 2022
Kauf und Lieferung von Monitoren 2022
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kommunit schreibt den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und die Lieferung von mindestens 1.500 Stück Monitore aus. Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 500 Stück Monitore abgerufen und beschafft. Von der Erstabrufmenge sollen 200 Stück Monitore spätestens nach drei Wochen verfügbar sein, die anderen 300 Stück Monitore sollen nach maximal 6 Wochen geliefert werden. Die weiteren Einzelabrufe erfolgen zu jeweils 500 Stück. Nach Abnahme der ersten 1.500 Stück Monitore sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von 5.000 Stück Monitore möglich. Auch diese Abrufe erfolgen zu jeweils 500 Stück. Eine Abnahmeverpflichtung der zusätzlichen 3.500 Monitore besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.