Implementierung einer elektronischen Patientenakte sowie einer Management-Software für die Medikation in das vorhandene Krankenhausinformationssystem

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/luebeck
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Implementierung einer elektronischen Patientenakte sowie einer Management-Software für die Medikation in das vorhandene Krankenhausinformationssystem

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Patienten-oder Fallakte (EPA oder EPR) sowie eines Medikationsmanagementsystems in das in den Sana Kliniken Lübeck GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS), M-KIS AKUT genannt, der Fa. Meierhofer AG

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Patienten-

oder Fallakte (EPA oder EPR) sowie eines Medikationsmanagementsystems in das in den Sana Kliniken Lübeck GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS), M-KIS Akut, der Fa. Meierhofer AG. Mit der Umsetzung werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:

- Abbildung der Anforderungen an eine digitale Pflegprozessplanung sowie an eine digitale Pflege- u. Behandlungsdokumentation inklusive einer umfassenden digitalen Sturzdokumentation.

- Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche u. rechtssichere digitale ärztliche Dokumentation.

- Einführung eines umfassenden digitalen Medikationsmanagements mit Umsetzung der Anforderungen aus der Arzneimitteltherapiesicherheit.

- Abbildung der Planungs- u. Dokumentationsanforderungen aller weiteren am Behandlungsprozess eines Patienten beteiligten Berufsgruppen.

- Einführung einer digitalen Fieber- u. Verlaufskurve.

- Unterstützung der interprofessionellen Kommunikation.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

In den Sana Kliniken Lübeck ist das KIS der Fa. Meierhofer im Einsatz. Der Leistungsumfang desselben soll nun mit Beschaffung 1) einer elektron. Patientenakte (EPA) sowie 2) eines Medikationsmanagementsystems ergänzt werden.

1): In der EPA werden Daten aus der Dokumentation von den an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Pflegefachpersonen, Therapeuten etc.), Befunde aus angeforderten Untersuchungen (Labor, Röntgen), Informationen z. Krankheitsverlauf u. die Medikation (Kurve) zusammengefasst dargestellt. Viele dieser Informationen u. Daten, wie Untersuchungsbefunde, Laborwerte oder d. Arztbrief, werden bereits im KIS erfasst. Diese Daten müssen an d. EPA fehlerfrei sowie ohne zeitl. Verzögerungen u. Redundanzen übermittelt werden können. Umgekehrt sind umfangr. Informationen aus d. EPA an d. KIS zu übermitteln. Hierbei handelt es sich u.a. um Anforderungen v. Untersuchungen, Diagnosen u. Therapiedaten u. relevante Informationen für d. Abrechnung mit d. Kostenträgern. Eine permanente u. in Echtzeit synchronisierte Verfügbarkeit aller aktuellsten Pat.-Daten u. -informationen sowohl im KIS als auch in d. EPA ist notwendig. Um diese Funktionalitäten zu gewährleisten ist ein unterbrechungs- u. verzögerungsfreier, bidirektionaler Datenaustausch unabdingbar.

2) Im Medikationsmanagement werden d. Daten d. Medikation eines Patienten über d. gesamten Behandlungsprozess (v. Aufnahme bis Entlassg.) geführt. Zum akt. Zeitpunkt hat die Fa. Cerner auf Basis d. aktuellen Schnittstellenstandards HL7 V2 nur ein ausgewähltes Medikationssystem in alle für d. Auftraggeber (=AG) notwendigen Teilmodule des KIS integriert u. bietet keine spezifizierten Schnittstellen an, um eine vergleichb. Integration mit einem Drittsystem zu etablieren. Die angestrebte Integrationstiefe ist jedoch im Bereich d. Medikation, die in alle Prozessschritte d. Behandlung u. alle Fachbereiche eingreift, besonders wichtig u. eine notw. Voraussetzg. für den sicheren u. wirtschaftl. Betrieb einer IT-Unterstützung im Sinne d. Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie z. Sicherstellung d. Zugriffs auf korrekte, arzneimittelbezog. Daten eines Patienten über d. Gesamtprozess.

Grundlegend sieht der AG in einer Interoperabilität zw. dem KIS, der EPA u. dem Medikationsmanagement folgende Risiken:

- Fehlende, fehlerhafte od. in Folge einer Schnittstellenproblematik nicht zur Verfügung stehende Pat.-Daten führen zu einer Inkonsistenz im Behandlungsprozess u. im schlimmsten Fall zur Gefährdung d. Patientensicherheit. Bei unzureichender Integrationstiefe d. Systeme müssen Daten doppelt eingegeben werden, wobei sich d. Datenqualität durch Eingabefehler vermindern kann (z.B. fehlerhafte Medikationsdaten). Zumal sich d. Bedienkompetenz der Anwender auf zwei Systeme mit unterschiedl. Funktionalitäten verteilt (Risiko v. Bedien- u. Eingabefehlern).

- die doppelte Datenhaltung erfordert eine synchr. u. kompatible Anpassung v. zwei Systemen, die eine zusätzl. Fehlerquelle aufgr. v. Inkonsistenzen einführt.

- Die notw. Schnittstellenpflege bei d. Anbindung v. Drittsystemen für EPA u. Medikation führt zu erhöhtem Betriebsaufwand. Grundsätzl. führen alle Schnittstellen zu Drittsystemen wg. des hohen techn. u. finanz. Aufwands zu Kostensteigerungen.

- Der korrekte KIS-Import u. -Export v. Medikationsdaten u. den Ergebnissen des Medikationsprozesses ist für Drittsysteme aktuell nicht standardisiert u. müsste zunächst auf ein Fremdprodukt angepasst u. über d. Betriebszeit gepflegt werden.

- Das Medikationsmanagement ist ein Medizinprodukt d. Klasse 1. Die regulativen Anforderungen aus dem MPG u. MPBetreibV sind hier so anspruchsvoll, dass dies aus Sicht des AG (sofern dieser in d. Bestandteile des KIS eingreifen würde) weder wirtschaftl. noch aus Haftungsgesichtspunkten zu leisten ist.

Es wurde geprüft, dass es keine vernünftige Alternative od. Ersatzlösung gibt u. d. mangelnde Wettbewerb nicht d. Ergebnis einer künstl. Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/02/2022

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