Dünenpark List auf Sylt GmbH & Co. KG - Neuausschreibung: Ex-post-Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://duenenpark-sylt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dünenpark List auf Sylt GmbH & Co. KG - Neuausschreibung: Ex-post-Bekanntmachung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Planungsleistungen in den Bereichen Objektplanung (Los 1), Technische Gebäudeausstattung (Los 2) und Tragwerksplanung (Los 3). Das Los 1 bezüglich der Objektplanungsleistungen wurde bereits erfolgreich vergeben.
Technische Gebäudeausstattung
List auf Sylt
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich Technische Gebäudeausstattung in den Leistungsphasen 2-4 sowie optional in den Leistungsphasen 5 sowie 6-8 für die grundlegende Sanierung eines Ende der 30er Jahre in der Gemeinde List auf Sylt errichteten inzwischen denkmalgeschützten Schwimmbads.
Tragwerksplanung
List auf Sylt
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2-4 sowie optional in den Leistungsphasen 5 sowie 6-8 für die grundlegende Sanierung eines Ende der 30er Jahre in der Gemeinde List auf Sylt errichteten inzwischen denkmalgeschützten Schwimmbads.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Gebäudeausrüstung
Ort: Ronnenberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93RZNY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.