"Neubau Mehrzweckgebäude im Ortszentrum der Gemeinde Krauschwitz" Referenznummer der Bekanntmachung: V 2022/07
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 028-071887)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krauschwitz i. d. Oberlausitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02957
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krauschwitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Neubau Mehrzweckgebäude im Ortszentrum der Gemeinde Krauschwitz"
Im Zug der Entwicklung der zentralen Ortstruktur für die ca. 3.400 Einwohner und die aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Anforderungen beabsichtigt die Gemeinde Krauschwitz die Schaffung eines neuen Zentrums der Gemeinde. Untergebracht werden verschiedene zentrale Funktionen. In dem geplanten Mehrzweck-gebäude sollen sowohl Arztpraxen, ein Polizeiposten, die Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung und auch Büroeinheiten für die ortsansässige Fa. Kreisel geschaffen werden. Weiterhin ist geplant, Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen anzubieten, die einer freien Vermietung unterliegen sollen. Außerdem ist geplant, im Objekt ein Bistro anzusiedeln, welches für die verschiedenen Möglichkeiten des Gebäudes den gastronomischen Rahmen bieten kann. Der bestehende Standort ist aufgrund der derzeitigen Bebauung nicht zur weiteren Nutzung vorgesehen. Im Zuge der Planung soll untersucht werden, ob ein bestehendes Gebäude zum Bistro umgebaut werden kann. Zwei Bestandsgebäude kommen für diese Untersuchung in Betracht. Auf Basis der vorliegenden Kurzprojektbeschreibung der Gemeinde-verwaltung Krauschwitz i.d. O.L. (Stand 2018, siehe Anlage A1) wird ein Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses „Deutsches Haus“, Görlitzer Straße 4 – 6, 02957 Krauschwitz geplant. Die fortgeschriebene Kostenrahmenschätzung beziffert die Kosten des Vorhabens auf ca. 6.040.000 Mio. Euro brutto über die Kosten-gruppen 200 bis 700. Weitere Details sowie eine Aufgabenbeschreibung sind dem Punkt 2 zu entnehmen, weiterführende Angaben finden sich in Anlage A. Eine Besichtigung ist ausschließlich nach Terminabstimmung mit der Gemeinde Krauschwitz, Hauptverwaltung – Bauwesen, Herrn Hänchen, möglich. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Gemeinde Krauschwitz ist im sächsischen Landkreis Görlitz gelegen. Die Einwohnerzahl zum Stand 2008 beträgt 3.778. In der Gemeinde und dem zentralen Ort Krauschwitz soll die Entwicklung/ Verdichtung des Ortszentrums vorangetrieben werden, um den Einwohnern, Besuchern und Berufstätigen Angebote der Daseinsvorsorge und der Verwaltung fußläufig erreichbar zu machen. Das ist bislang nur bedingt der Fall. Die heute festzustellende Zergliederung geht zudem einher mit dem Mangel an Räumlichkeiten beziehungs-weise mit dem zum Teil sehr schlechten Zustand von Objekten, in denen u. a. Arztpraxen, das Gemeindeamt oder auch gemeinwohlorientierte Räume untergebracht sind.
Die Kostenschätzung der Gemeinde Krauschwitz beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 700 DIN 276, Stand Juni 2021 von ca. 5.075.630,25 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage A 3. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Die Bau-leistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauablauforganisation erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet 31.10.2024. Anforderungen und Hinweise zum Projekt entnehmen Sie bitte der Anlage A 1. Dem Bauherrn ist weiterhin wichtig, dass das Gebäude möglichst energieeffizient, wenn technisch umsetzbar energieautark ist. Das Gebäude soll für motorisch eingeschränkte Personen möglichst barrierefrei geplant werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 4,0 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 1 bis 3 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 750 T€ brutto. Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 4, 5 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 750 T€ brutto.
Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 1,5 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 1 bis 3 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 500 T€ brutto. Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 4, 5 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 500 T€ brutto.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: ja
Angaben zur Verhandlung (nur für Verhandlungsverfahren): Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Die Vergabeunterlage sowie die Formblätter sind akualisiert. Die Formblätter mit der Beschriftung "220208 FB 1-3 Krauschwitz" sind zu verwenden. Die Unterlagen werden als Nachlieferung 1 zur Verfügung gestellt.