Neubau Kooperative Regionalleitstelle Harrislee - KKE 20 Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-14-1300
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harrislee
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24955
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leitstelle-nord.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schlewig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kooperative Regionalleitstelle Harrislee - KKE 20 Fliesenarbeiten
Neubau einer kooperativen Leitstelle der Region Schleswig-Flensburg der Feuerwehr und Polizei in Harrislee mit Verwaltungsbereiche.
Gewerk Fliesenarbeiten
Kennzahlen Gebäude und Nutzungsbeschreibung:
Der Gebäudekörper erhält einen zweigeschossigen und einen eingeschossigen Teil. Im Erdgeschoss sind Technikräume, Umkleideraum, Sozialräume
und Büroräume enthalten.
Im Dachaufbau sind zwei Oberlichter zur Beleuchtung als Dachaufbau. Beinhaltet ist die Errichtung eines Nebengebäudes zur Notstromversorgung.
Grundstücksfläche = 16.295 m2
Bruttogeschossfläche = 4.808 m2
Bruttorauminhalt = 23.737 m3
Befestigte Flächen gesamt = 7.150 m2
24955 Harrislee
Gewerbehof 18
Diese Ausschreibung umfasst die Arbeiten für
- Abdichtungsarbeiten
- Fliesen-und Plattenarbeiten
Grundlage der Ausschreibung und der Ausführung aller Arbeiten unter Verwendung der erforderlichen Materialien sind das Leistungsverzeichnis, die Planungsunterlagen
sowie die berührten DIN-Vorschriften in der aktuell gültigen Fassung, insbesondere
- DIN 1960 VOB, Teil A in ihrer neuesten Fassung
- DIN 1961 VOB, Teil B in ihrer neuesten Fassung
- DIN 18201 Maßtoleranzen im Bauwesen
- DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
- DIN 18352 VOB, Fliesen-und Plattenarbeiten
Der Bieter hat sich eingehend über die Verlegetechnik des Materials zu informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Vorlage Verpflichtungserklärung gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Folgende Einzelfristen werden vereinbart:
Beginn EG: Ende August 2022;
Ende EG: Ende Oktober 2022;
Beginn OG: Mitte November 2022;
Ende OG: Mitte Januar 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 10a EU VOB ist eine Vorinformation zwecks der Verkürzung der Angebotsfirst fristgerecht veröffentlicht wurden.
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Raum: 118.
Bieter sind aufgrund der aktuellen Pandemie von der Öffnung ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446068418 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach derInformation der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de