Unterstützung OSS Schulportalaufgaben Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung OSS Schulportalaufgaben
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen für den Aufbau, Betrieb, Pflege und Support der Open-Source-Software UCS, [gelöscht] und privacyIDEA für Schulportalaufgaben
Wir suchen Unterstützung für Beratung, Entwicklung, Implementierung, Inbetriebnahme und laufenden Betrieb (Pflege und Support) der Open-Source-Software UCS, [gelöscht] und privacyIDEA für Schulportalaufgaben.
Sowohl die Anzahl, als auch die Komplexität der von den Schulen geforderten IT-Werkzeuge nimmt zu. Neben Basisdiensten wie E-Mail, Datenablage, Messenger, WLAN-Authentifizierung, 2-Faktor-Authentifizierung und Schnittstellen zur digitalen Schulverwaltung, der Stundenplansoftware oder weiteren Diensten externer gewerblicher Anbieter, werden in Zukunft Dienste und Methoden in den Schulen angewendet, die heute noch nicht abschliessend benannt werden können. Damit digitale Bildung gelingen kann, müssen die IT-Werkzeuge einfach und zuverlässig funktionieren. Für letzteres spricht die Professionalisierung der Bereitstellung und Betreuung der IT-Systeme. Die Lehrkräfte sollen sich nicht mit der Administration und Pflege der IT beschäftigen müssen, sondern mit dem Unterricht. Damit die Werkzeuge durch die Anwender/Anwenderin in der Schule auch genutzt werden, müssen sie einfach zugänglich sein. Dieses erreicht man dadurch, dass ein Anwender/Anwenderin mit nur einer Anmeldung (SSO) orts- und zeitunabhängig Zugriff auf seine Dienste und Inhalte erhält. Viele Schulen erreichen dieses heute bereits mit dem Einsatz lokaler Schulserverlösungen. Diese sind jedoch häufig auf ein bestimmtes Diensteangebot eines Herstellers beschränkt und die Pflege und Administration der Systeme findet häufig noch lokal vor Ort in der Schule statt. Die flächendeckende Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz ermöglicht nun jedoch stärker als zuvor, den Aufbau zentraler Systeme, durch die nicht nur Kosten gespart werden können, sondern auch Standards für die schulübergreifende Zusammenarbeit geschaffen werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte. Das Referenzprojekt darf nicht älter als drei Jahre sein, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.02.2019 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2019 und 31.01.2022 erbracht wurde. Laufende Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten nachweisen, d. h. sie dürfen nicht nach dem 01.09.2021 begonnen haben.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber o-der Volumina (Nutzer, Support etc.) beschreiben.
Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt wer-den. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
b) Personalkennzahlen:
[Auswertung der Angaben zu Personalkennzahlen (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1)]
Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im ausschreibungsrelevanten Bereich zu machen. Der Bieter muss ausreichend Personalkapazität vorweisen, um die Pflege und den Support für ein System mit 500.000 Nutzern bedienen zu können.
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in den drei angegebenen/im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens 20 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.