Objektplanung-Erweiterung Schule Steinfeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung-Erweiterung Schule Steinfeld
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die Leistungen der „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 für die nachfolgenden Leistungen: „Schule Steinfeld in Mölln“ in den LPH 1 - 8
Bürgermeister-Oetken-Straße 3, 23879 Mölln
In diesem Verfahren werden die Leistungen der „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ gem. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 für die „Schule Steinfeld in Mölln“ in den LPH 1 - 8 ausgeschrieben.
Aufgrund von erhöhten Raumanforderungen soll die Schule Steinfeld um einen Erweiterungsneubau ergänzt werden. Der Erweiterungsneubau soll an den südlichen Gebäudeteil mit einer BGF von ca. 635 m² angeschlossen werden.
In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der zu beschulenden Kinder erhöht und die pädagogischen Anforderungen haben sich verändert. Demnach reichen die aktuell vorhandenen Raumkapazitäten der Schule Steinfeld nicht mehr für die zukünftige Nutzung aus. In der Vergangenheit wurden bereits notwendige Therapieräume als Klassenräume umfunktioniert. Um diesem Engpass entgegenzuwirken, wurden in 2020 „mobile Klassenräume“ als Interimslösung auf dem Gelände errichtet. Dies stellt für den Kreis Herzogtum Lauenburg und die Stadt Mölln jedoch keine langfristige bauliche Lösung für den Schulstandort dar. Daher soll die Schule baulich erweitert werden.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ als 1. Stufe beauftragt.
Die Leistungsphasen 4 und 5 werden als 2. Stufe, die Leistungsphase 6 und 7 als 3. Stufe und die Leistungsphase 8 als 4. Stufe durch separate Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 2, 3 und 4 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht.
Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-) Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach der LPH 3) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht.Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung-Erweiterung Schule Steinfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kreis-rz.de