Sanierung des Kurmittelhauses auf Helgoland – Generalplanerleistungen, Lph 1–9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helgoland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av16a541
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Kurmittelhauses auf Helgoland – Generalplanerleistungen, Lph 1–9
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt die Sanierung des Kurmittelhauses "Land und Meer".
Das Gebäude hat 3 Vollgeschosse (EG, OG und DG) und eine BGF von ca. 900 m².
Es ist beabsichtigt im November 2022 mit dem Bau zu beginnen. Für den Anwendungsbereich wird eine Interimslösung geschaffen, damit die gesundheitliche Versorgung der Inselbevölkerung erhalten bleibt.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 4.100.000 € netto (KG 300+400, DIN 276).
Für die Sanierungsmaßnahme sind Generalplanungsleistungen der Lph. 1-2 (teilw.) und Lph. 3-9 stufenweise zu beauftragen, welche folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Lph. 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI;
— Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Planung und Ausführung.
27498 Helgoland
Das Kurmittelhaus "Land und Meer" ist zum einen eine Hotel- und Appartementanlage mit 70 Betten in 32 Appartements und Zimmern im OG und DG, und zum anderen befindet sich im EG ein Zentrum, welches kassenärztliche und private Leistungen wie Kuranwendungen, Physiotherapie, Massagen und Wellness anbietet.
Darüber hinaus besteht noch ein Bereich mit Personalappartements im Erdgeschoss und im Kellergeschoss sind sämtliche Lager-, Wäsche und Technikräume angesiedelt.
Das Gebäude wurde 1990 auf einem bereits seit 1966 bestehenden Keller errichtet, befindet sich im Besitz der Gemeinde Helgoland und wird durch den Helgoland Tourismus Service betrieben. Es handelt sich um ein teilunterkellertes Gebäude in Massivbauweise.
Das Gebäude hat 3 Vollgeschosse (EG, OG und DG) und eine Bruttogrundfläche (BGF) von rd. 900 m².
Im östlichen Teil grenzt das Gebäude an einen eingeschossigen Verbindungsbau zum Meerwasserschwimmbad Mare Frisicum, in dem sich im EG ein privates Fitnesscenter befindet. Im Keller und im EG besteht eine räumliche Verbindung.
Sowohl das Gebäude selbst, als auch die haustechnischen Anlagen bedürfen einer Sanierung.
Die Gemeinde Helgoland sucht einen Generalplaner für:
- die Erneuerung der Wasser-, Abwasser,- Wärme- Lüftungsleitungen,
- die Elektroanlagen,
- Prüfung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien,
- die Modernisierung der sanitären Einrichtungen aufgrund der Leitungserneuerung,
- die Modernisierungen im Anwendungsbereich nach aktuellen Standards und für die Angebotserweiterung,
- die Umsetzung der Forderungen aus dem Brandschutzkonzept (Ertüchtigung der Brandwand, Ertüchtigung der Decken, Schaffung eines Rettungsweges auf der Ostseite, Brandschottungen im Bereich HLS),
- Schaffung einer räumlichen Verbindung zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Schwimmbad. (Die Nutzung im Kurmittelhaus verhindert derzeit die Möglichkeit, dass Gäste aus dem Kurmittelhaus innerhalb des Gebäudetraktes zum Schwimmbad gelangen können),
- neue Balkonlösung,
- Erneuerung von Fenstern und Türen.
Die Appartements und Zimmer sind in einem gepflegten Zustand und zum großen Teil mit neuen Möbeln und Pantrys ausgestattet. Es ist beabsichtigt dies während der Bauphase zu schützen und zu erhalten.
Parallel beabsichtigt die Gemeinde Helgoland den Anbau eines Fahrstuhlschachts zur Erschließung aller Geschosse und eine Neugestaltung des Eingangspodestes. Der Planungsauftrag ist bereits vergeben und eine Baugenehmigung erteilt. Die Ausführung erfolgt, wenn der Betrieb für die anderen Arbeiten geschlossen wird.
Die Gemeinde beabsichtigt, im November 2022 mit der Ausführung der Arbeiten zu beginnen. Für den Anwendungsbereich wird eine Interimslösung geschaffen, damit die gesundheitliche Versorgung der Inselbevölkerung erhalten bleibt.
Die geschätzten Kosten für die bis jetzt vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 1,9 Mio. € netto (KG 300) und ca. 2,2 Mio. € netto (KG 400).
Terminziele:
— Beginn der Bauausführung: November 2022
— Bauzeit: ca. 1 Jahr
Die Insel Helgoland ist ein touristisch geprägter Ort, so dass Baumaßnahmen vorrangig nach der Urlaubssaison beginnen müssen.
Für die Sanierungsmaßnahme sind Generalplanungsleistungen der Lph. 1-2 (teilw.) und Lph. 3-9 stufenweise zu beauftragen, welche folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Lph. 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI;
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI;
— Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Planung und Ausführung.
Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die vorgenannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Die Beauftragung der nachstehenden Leistungsphasen und/oder Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen je Planungsdisziplin (vgl. Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
— Leistungsphasen 3 + 4 gemäß § 34 HOAI
— Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 34 HOAI
— Leistungsphasen 8 - 9 gemäß § 34 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8
— Leistungsphasen 3 + 4 gemäß § 55 HOAI
— Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 55 HOAI
— Leistungsphasen 8 - 9 gemäß § 55 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtliche Grundlage hierfür sind § 17 Abs. 3 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-
Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7-70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung des Kurmittelhauses auf Helgoland – Generalplanerleistungen, Lph 1–9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helgoland
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.helgoland.de