Landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung im Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch (Schleswig-Holstein) Referenznummer der Bekanntmachung: HoWa_Grswb_2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.holsteinerwasser.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunale Gesellschaft in privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasserwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung im Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch (Schleswig-Holstein)

Referenznummer der Bekanntmachung: HoWa_Grswb_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71313000 Umwelttechnische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Holsteiner Wasser GmbH beliefert die Menschen verschiedener Wasserversorgungsgebiete rund um die Uhr mit Trinkwasser von höchster Qualität aus eigenen Wasservorkommen.

Auch die Durchführung der landwirtschaftlichen Grundwasserschutzberatung in Wasserschutzgebieten gehört zu den Aufgaben von Holsteiner Wasser.

Mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten soll in den Einzugsgebieten von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen das Grundwasser vor Beeinträchtigungen und Verunreinigungen geschützt werden. Unter anderem sollen im Bereich der landwirtschaftlichen Flächennutzung die Stickstoffeinträge in das Grundwasser vermieden bzw. verringert werden.

Derzeit wird in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten eine Grundwasserschutzberatung in Schleswig-Holstein vorgenommen, die für die betroffenen Landwirte freiwillig und kostenfrei ist. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung im Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die in Wasserschutzgebieten wirtschaftenden Landwirte gelten durch die Schutzgebietsverordnung Handlungsverpflichtungen (insbesondere bei der Stickstoffdüngung), die zum Teil über die bestehenden allgemeinen Regelungen (Düngeverordnung) hinausgehen. Bei der Umsetzung der Verordnungsinhalte sollen die Flächenbewirtschafter unterstützt und beraten werden. Weiterhin soll untersucht werden, was über die Einhaltung der landwirtschaftlichen Regelungen hinaus zur Verbesserung des Grundwasserschutzes getan werden kann (z.B. Optimierung von Art, Menge und Zeitpunkt der N-Düngung; Verbesserung der Fruchtfolgegestaltung; Reduzierung und Verbesserung der Systeme zur Bodenbearbeitung, Förderung von Zwischenfruchtanbau, Maisuntersaaten, Mulchsaaten, optimale Grünlandnarbenzusammensetzung, Maßnahmen zur Vermeidung von Umbrüchen, etc.).

Die landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung ist in allgemeine und spezielle Beratungsaufgaben untergliedert. Die Leistungsbeschreibung unterscheidet insofern zwischen

- Allgemeiner Beratung/ Gruppenberatung,

- Einzelbetrieblicher Beratung und

- Baumschulberatung.

Das Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch wurde am 1. Januar 1999 festgesetzt. Die aktuelle Wasserschutzgebietsverordnung enthält Regelungen für die Landbewirtschaftung.

Das Wasserschutzgebiet Haseldorfer Marsch umfasst eine Gesamtgröße von ca. 5.300 ha. Die landwirtschaftliche Nutzfläche hat einen Umfang von rund 3.855 ha (74%), die einzelnen Bewirtschaftern zugeordnet werden können. Nach jetzigem Kenntnisstand wirtschaften zurzeit 94 landwirtschaftliche Betriebe (zahlreiche auch im Nebenerwerb) und Baumschulbetriebe im Gebiet. Der Anteil der Baumschulnutzung (17 Betriebe) beträgt zurzeit rund 418 ha.

Der beträchtliche Anteil von Baumschulflächen auf hoch austragsgefährdeten und gleichzeitig mit Humus angereicherten Standorten kann langfristig zu deutlich höheren Nitratausträgen aus diesen Flächen und damit zu einer stärkeren Belastung des Grundwassers führen. Dies ist bei der Konzeption der Beratung zu berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund weiterhin positiver Pflanzenschutzmittelbefunde bzw. deren Metabolite auch aktuell zugelassener Wirkstoffe im Grundwasser ist bei der Beratung auch auf die Sensibilisierung des PSM-Einsatzes hinzuwirken (siehe dazu auch die Leistungsbeschreibung). Im Zusammenhang mit der aktuell geänderten Gesetzeslage (Stichwort "Insektenschutzpaket") ist die Beratung gefordert weitere Beratungsangebote für die Betriebe zu entwickeln.

Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung. Hinzu kommen weitere Einzelheiten im Zusammenhang mit der Leistungsausführung, insbesondere zu den Grundleistungen, der Erfolgskontrolle sowie zu Leistungsnachweisen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Beratungskonzept / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 218-574522
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert über die Vertragslaufzeit liegt über dem seinerzeit maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,00.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRZW6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2022

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