Trinkwasserkonzession Gemeinde Seestermühe Referenznummer der Bekanntmachung: WK-SEM-21
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwasserkonzession Gemeinde Seestermühe
Mit Ablauf des 31.12.2021 endet der Vertrag zwischen der Gemeinde Seestermühe und der Holsteiner Wasser GmbH über die Benutzung öffentlicher Grundstücke und Wege für die öffentliche Versorgung mit Wasser in der Gemeinde Seestermühe.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Seestermühe ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein.Die Gemeinde Seestermühe hat eine Fläche von ca. 23,35 km2 und 899 Einwohner (Stand Dez. 2019). Sie sucht einen Vertragspartner, der das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Seestermühe bereitstellt und betreibt. Nähere Angaben zu dem Wasserversorgungsnetz in der Gemeinde Seestermühe, welches alle Wasserverteilungsanlagen samt deren Zubehör, insbesondere Mess-, Steuer- und Telekommunikationsleitungen und -anlagen, und alle sonstigen Anlagen einschließlich Gebäude und der Löschwasserversorgung umfasst, erhalten Sie gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 1 zur Vergabeunterlage). Eigentümerin der Wasserversorgungsanlagen im Gemeindegebiet und bisherige Inhaberin der Wegenutzungsrechte im Gemeindegebiet ist die Holsteiner Wasser GmbH. Der Wasserkonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Seestermühe und der Holsteiner Wasser GmbH endet am 31.12.2021.Die Gemeinde Seestermühe sucht mit diesem Verfahren einen Vertragspartner für den Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrags ab dem 01.01.2022. Es ist eine Vertragslaufzeit von zwanzig Jahren vorgesehen.Mit dem abzuschließenden Wasserkonzessionsvertrag wird dem Vertragspartner der Gemeinde Seestermühe das Recht zur Wegenutzung für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet eingeräumt. Der Vertragspartner wird zugleich verpflichtet, die öffentliche Wasserversorgung im Vertragsgebiet während der Vertragslaufzeit sicherzustellen. Eine Klärung des Übertragungsanspruchs für die Wasserversorgungsanlagen gegenüber dem bisherigen Konzessionär (Altkonzessionär) obliegt ausschließlich dem Bieter.Die Gemeinde Seestermühe würde dem obsiegenden Bieter auf dessen Wunsch ihren Anspruch auf Erwerb der Anlagen aus dem Altkonzessionsvertrag abtreten, wenn der Bieter die Gemeinde im Gegenzug von etwaigen Ansprüchen des Altkonzessionärs freistellt.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Angelehnt an § 47 EnWG sind Rechtsverstöße, die aus der Bekanntmachung über das Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrags und die Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen sowie der Vergabeunterlage erkennbar sind, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gegenüber der Gemeinde Seestermühe zu rügen. Werden bis zum Ablauf der Teilnahmefrist keine Rechtsverstöße, die sich aus der Bekanntmachung einschließlich der Anlagen ergeben, geltend gemacht, sind Unternehmen mit entsprechenden Einwänden präkludiert.