Rahmenvertrag über 5 Jahre - Weiterbetrieb GWRA

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://abruf.bi-medien.de/D446018328
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.bi-medien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über 5 Jahre - Weiterbetrieb GWRA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung - DA02 - DA03
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über 5 Jahre inklusive 1 Jahr Paus für den Betrieb einer GWRA im BusineePark Elbufer Wedel

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

22880 Wedel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Wedel hat den an der Elbe gelegene Standort des ehemaligen Mineralölwerkes Wedel zum

Gewerbegebiet BusinessPark Elbufer entwickelt. Aufgrund der historischen Nutzung war es zu einer Verunreinigung von Boden und Grundwasser gekommen. Die gemäß Sanierungsplan durchzuführenden Boden-Sanierungsarbeiten wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Sanierung des

kontaminierten Grundwassers aus dem ersten Grundwasserleiter dauert noch an.

Zur Sicherung des Grundwasserabstroms im 1. Grundwasserleiter wurde auf dem Gelände eine

Begrenzungsdränage errichtet. Das über die Dränage gefasste und schadtoffbelastete Grundwasser wird in

einer vorhandenen Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) aufbereitet. Das gereinigte Wasser wird in die

Kanalisation eingeleitet. Hierbei wurden folgende Wassermengen in der GWRA abgereingt:

1. Halbjahr 2019: 11.319 m3

2. Halbjahr 2019: 10.172 m3

1. Halbjahr 2020: 14.612 m2

2. Halbjahr 2020: 12.966 m3

1. Halbjahr 2021: 13.269 m3

2. Halbjahr 2021: 11.355 m3

Der Weiterbetrieb und die Überwachung der GWRA inkl. der zugehörigen Brunnenstuben, Mess- und

Prüfpegel sowie der Dränageleitungen für die kommenden fünf Jahre ist, inklusive einer eventuellen

temporären Betriebsunterbrechung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zum Schadstoffinventar des Standorts liegen zahlreiche Berichte und Gutachten vor. Weiterhin wird auf dem

Standort ein Grundwassermonitoring ausgeführt. Das Schadstoffinventar erstreckte sich in der

Vergangenheit auf die Medien Boden, Grundwasser (1. und 2. Grundwasserleiter) und untergeordnet

Bodenluft.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- a) Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate

- siehe Veröffentlichungstext EU

- siehe Vergabeunterlagen Formblätter Teilnahmeantrag

- entsprechend der beigefügten Vordrucke (Teilnahmeanträge)

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens

- siehe Vergabunterlagen Formblätter Teilnahmewettbewerb

- Es wird empfohlen den vom AG vorgefertigten Vordruck zu verwenden

- Qualifikationsnachweise nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz sowie § 7 ArbMedVV

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- siehe Vergabeunterlagen Formblätter Teilnahmewettbewerb

- Der Bewerber (jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorzulegen:

- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

- Es wird empfohlen den vom AG vergefertigen Vordruck zu verwenden

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften

- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/04/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Personen sind beim Öffnungsverfahren nicht zu gelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Vergabeunterlagen in elektronischer Form:

Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).

Kommunikation:

Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.

Angebotsabgabe:

Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!

Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.

Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446018328 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.

Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.

Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen seitend des Auftraggebers erforderlich werden, so werden diese ebenfalls über B_I eVergabe veröffntlicht. Bewerber sind daher aufgefordert regelmäßig zu prüfen, ob weitere Informationen veröffentlicht wurden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 134 Abs. 2 GWB ist die Informations- und Wartepflicht einzuhalten. Ein Vertrag darf erst 15

Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB abgeschlossen werden. Wird die

Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, so verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des

Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

(§§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden.

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf einer Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022

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