Rahmenvertrag über 5 Jahre - Weiterbetrieb GWRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über 5 Jahre - Weiterbetrieb GWRA
Rahmenvertrag über 5 Jahre inklusive 1 Jahr Paus für den Betrieb einer GWRA im BusineePark Elbufer Wedel
22880 Wedel
Die Stadt Wedel hat den an der Elbe gelegene Standort des ehemaligen Mineralölwerkes Wedel zum
Gewerbegebiet BusinessPark Elbufer entwickelt. Aufgrund der historischen Nutzung war es zu einer Verunreinigung von Boden und Grundwasser gekommen. Die gemäß Sanierungsplan durchzuführenden Boden-Sanierungsarbeiten wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Sanierung des
kontaminierten Grundwassers aus dem ersten Grundwasserleiter dauert noch an.
Zur Sicherung des Grundwasserabstroms im 1. Grundwasserleiter wurde auf dem Gelände eine
Begrenzungsdränage errichtet. Das über die Dränage gefasste und schadtoffbelastete Grundwasser wird in
einer vorhandenen Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) aufbereitet. Das gereinigte Wasser wird in die
Kanalisation eingeleitet. Hierbei wurden folgende Wassermengen in der GWRA abgereingt:
1. Halbjahr 2019: 11.319 m3
2. Halbjahr 2019: 10.172 m3
1. Halbjahr 2020: 14.612 m2
2. Halbjahr 2020: 12.966 m3
1. Halbjahr 2021: 13.269 m3
2. Halbjahr 2021: 11.355 m3
Der Weiterbetrieb und die Überwachung der GWRA inkl. der zugehörigen Brunnenstuben, Mess- und
Prüfpegel sowie der Dränageleitungen für die kommenden fünf Jahre ist, inklusive einer eventuellen
temporären Betriebsunterbrechung.
Zum Schadstoffinventar des Standorts liegen zahlreiche Berichte und Gutachten vor. Weiterhin wird auf dem
Standort ein Grundwassermonitoring ausgeführt. Das Schadstoffinventar erstreckte sich in der
Vergangenheit auf die Medien Boden, Grundwasser (1. und 2. Grundwasserleiter) und untergeordnet
Bodenluft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- a) Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate
- siehe Veröffentlichungstext EU
- siehe Vergabeunterlagen Formblätter Teilnahmeantrag
- entsprechend der beigefügten Vordrucke (Teilnahmeanträge)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- siehe Vergabunterlagen Formblätter Teilnahmewettbewerb
- Es wird empfohlen den vom AG vorgefertigten Vordruck zu verwenden
- Qualifikationsnachweise nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz sowie § 7 ArbMedVV
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- siehe Vergabeunterlagen Formblätter Teilnahmewettbewerb
- Der Bewerber (jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Es wird empfohlen den vom AG vergefertigen Vordruck zu verwenden
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Personen sind beim Öffnungsverfahren nicht zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446018328 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen seitend des Auftraggebers erforderlich werden, so werden diese ebenfalls über B_I eVergabe veröffntlicht. Bewerber sind daher aufgefordert regelmäßig zu prüfen, ob weitere Informationen veröffentlicht wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Nach § 134 Abs. 2 GWB ist die Informations- und Wartepflicht einzuhalten. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB abgeschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, so verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
(§§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf einer Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de