"Neubau Mehrzweckgebäude im Ortszentrum der Gemeinde Krauschwitz" Referenznummer der Bekanntmachung: V 2022/07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krauschwitz i. d. Oberlausitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02957
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krauschwitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Neubau Mehrzweckgebäude im Ortszentrum der Gemeinde Krauschwitz"
Im Zug der Entwicklung der zentralen Ortstruktur für die ca. 3.400 Einwohner und die aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Anforderungen beabsichtigt die Gemeinde Krauschwitz die Schaffung eines neuen Zentrums der Gemeinde. Untergebracht werden verschiedene zentrale Funktionen. In dem geplanten Mehrzweck-gebäude sollen sowohl Arztpraxen, ein Polizeiposten, die Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung und auch Büroeinheiten für die ortsansässige Fa. Kreisel geschaffen werden. Weiterhin ist geplant, Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen anzubieten, die einer freien Vermietung unterliegen sollen. Außerdem ist geplant, im Objekt ein Bistro anzusiedeln, welches für die verschiedenen Möglichkeiten des Gebäudes den gastronomischen Rahmen bieten kann. Der bestehende Standort ist aufgrund der derzeitigen Bebauung nicht zur weiteren Nutzung vorgesehen. Im Zuge der Planung soll untersucht werden, ob ein bestehendes Gebäude zum Bistro umgebaut werden kann. Zwei Bestandsgebäude kommen für diese Untersuchung in Betracht. Auf Basis der vorliegenden Kurzprojektbeschreibung der Gemeinde-verwaltung Krauschwitz i.d. O.L. (Stand 2018, siehe Anlage A1) wird ein Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses „Deutsches Haus“, Görlitzer Straße 4 – 6, 02957 Krauschwitz geplant. Die fortgeschriebene Kostenrahmenschätzung beziffert die Kosten des Vorhabens auf ca. 6.040.000 Mio. Euro brutto über die Kosten-gruppen 200 bis 700. Weitere Details sowie eine Aufgabenbeschreibung sind dem Punkt 2 zu entnehmen, weiterführende Angaben finden sich in Anlage A. Eine Besichtigung ist ausschließlich nach Terminabstimmung mit der Gemeinde Krauschwitz, Hauptverwaltung – Bauwesen, Herrn Hänchen, möglich. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Gemeinde Krauschwitz ist im sächsischen Landkreis Görlitz gelegen. Die Einwohnerzahl zum Stand 2008 beträgt 3.778. In der Gemeinde und dem zentralen Ort Krauschwitz soll die Entwicklung/ Verdichtung des Ortszentrums vorangetrieben werden, um den Einwohnern, Besuchern und Berufstätigen Angebote der Daseinsvorsorge und der Verwaltung fußläufig erreichbar zu machen. Das ist bislang nur bedingt der Fall. Die heute festzustellende Zergliederung geht zudem einher mit dem Mangel an Räumlichkeiten beziehungs-weise mit dem zum Teil sehr schlechten Zustand von Objekten, in denen u. a. Arztpraxen, das Gemeindeamt oder auch gemeinwohlorientierte Räume untergebracht sind.
Die Kostenschätzung der Gemeinde Krauschwitz beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 700 DIN 276, Stand Juni 2021 von ca. 5.075.630,25 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage A 3. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Die Bau-leistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauablauforganisation erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet 31.10.2024. Anforderungen und Hinweise zum Projekt entnehmen Sie bitte der Anlage A 1. Dem Bauherrn ist weiterhin wichtig, dass das Gebäude möglichst energieeffizient, wenn technisch umsetzbar energieautark ist. Das Gebäude soll für motorisch eingeschränkte Personen möglichst barrierefrei geplant werden.
Objektplanung gemäß § 34 ff. i. V. mit Anlage 10.1 HOAI
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzugeben): - LPH 2: Untersuchen von drei alternativen Lösungsansätzen nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung. 3. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, Leistungsphase 1 bis 4. - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, jeweils LPH 1 - 4. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzugeben): - LPH5: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (z.B. Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne
nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind. - LPH 7: Mit-wirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten. - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abge-stimmte Planung. Es wird auf das Vertragsmuster verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenz 1 (Formblatt 3, Punkt A) 18 von 36 Punkten; Referenz 2 (Formblatt 3, Punkt B) 18 von 36 Punkten;
Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3)
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Es wird auf das Vertragsmuster verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenz 1 (Formblatt 3, Punkt A) 18 von 36 Punkten; Referenz 2 (Formblatt 3, Punkt B) 18 von 36 Punkten;
Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 – 6, 8)
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf das Vertragsmuster verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenz 1 (Formblatt 3, Punkt A) 18 von 36 Punkten; Referenz 2 (Formblatt 3, Punkt B) 18 von 36 Punkten;
Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 2 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf das Vertragsmuster verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenz 1 (Formblatt 3, Punkt A) 18 von 36 Punkten; Referenz 2 (Formblatt 3, Punkt B) 18 von 36 Punkten;
Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen.
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung). - LPH 3: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, - Koordination des Fachplaners Ingenieurbauwerke: Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen. Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung). - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung: Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
- Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln: Es wird auf den Vertrag verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenz 1 (Formblatt 3, Punkt A) 18 von 36 Punkten; Referenz 2 (Formblatt 3, Punkt B) 18 von 36 Punkten;
Höchstpunktzahl 36 von 36 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung):
- LPH 3: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
- Koordination des Fachplaners Ingenieurbauwerke
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung)_
- LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
- Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerberge-meinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungs-fähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsan-forderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unter-nehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 4 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung unterschrieben einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. - Erklärung zur Haftpflicht-versicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro (Los 1) bzw. 0,5 Mio. Euro (Los 2 bis 4) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.08.2021 ausgestellt worden sein.
Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.08.2021 ausgestellt worden sein.
Nachweis der fachlichen Eignung (Formblatt 3 A und Formblatt 3 B): Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. Der Auftraggeber fordert von den Bietern aller Lose, dass zwei Referenzen vorgelegt werden, die dem Wesen nach eine vergleichbare Planungs- und Bauaufgabe darstellt, die in Krauschwitz realisiert werden soll. Beide dargestellten Referenzen müssen bis Ende Januar 2022 abgeschlossen sein und dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. D.h. eine anrechenbare Referenz darf frühestens im Januar 2012 abgeschlossen worden sein. 1. Referenz des Unternehmens (Formblatt 3 A): Referenz 1: Der Auftraggeber fordert von den Bietern aller Lose, dass eine Referenz entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bieterge-meinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 4,0 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 1 bis 3, 7 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 750 T€ brutto. Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 4, 5 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 750 T€ brutto. Los 4: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 1,0 Mio.€ brutto. Los 5: Leistungsbild Freianlagenplanung, Freianlagen mind. Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 11.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 150 T€ brutto.
Als Mindestanforderung wird definiert: Abschluss des Projektes nicht vor dem 01.01.2012. Das Formblatt 3, Punkt A ist zwingend zu verwenden. Den Ausführungen können Referenzschreiben beigefügt werden, weitere Anlagen sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 3, Punkt A zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 2. Referenz des Unternehmens (Formblatt 3 B)
Referenz 2: Der Auftraggeber fordert von den Bietern aller Lose, dass eine Referenz entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforde-rungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Anrechenbare Kosten (KG 300+400): mindestens 4,0 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 1 bis 3, 7 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 750 T€ brutto.
Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 4, 5 und 8 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 750 T€ brutto. Los 4: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 1,0 Mio. € brutto. Los 5: Leistungsbild Freianlagenplanung, Freianlagen mind. Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 11.1 HOAI, Anrechenbare Kosten: mindestens 150 T€ brutto. Als Mindestanforderung wird definiert: Abschluss des Projektes nicht vor dem 01.01.2012. Das Formblatt 3, Punkt B ist zwingend zu verwenden. Den Ausführungen können Referenzschreiben beigefügt werden, weitere Anlagen sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzel-wertung ist dem Formblatt 3, Punkt B zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Als Mindestanforderung wird definiert:
Abschluss des Projektes nicht vor dem 01.01.2012.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de; Fragen, die nicht bis zum 01.03.2022 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 08.03.2022, 10:00 Uhr, eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „pdf“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.