Rahmenvereinbarung Umzugsleistungen und Aktentransporte Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2021-0251
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Umzugsleistungen und Aktentransporte
Durchführung von Umzugsleistungen und internen Aktentransporten innerhalb der Landkreisverwaltung des Landratsamtes Landkreis Leipzig.
Haupt- und Personalamt
SG Organisation
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Durchführung von Umzugsleistungen und internen Aktentransporten innerhalb und zwischen Dienstgebäude(n) der Landkreisverwaltung des Landratsamtes Landkreis Leipzig als Rahmenvereinbarung mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Durchführung erfolgt über Einzelaufträge (Abrufe aus der Rahmenvereinbarung).
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der Auftraggeber ist zum Abruf der Option nicht verpflichtet. Es erfolgt durch den Auftraggeber 3 Monate vor Ende des Vertrags eine schriftliche Mitteilung, ob die Option der Verlängerung des Vertrages in Kraft tritt. Bei Nichtausübung der Option kann der Auftragnehmer keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Umzugsleistungen und Aktentransporte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.