Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) an Gefahrenmeldeanlagen der Wismut GmbH in den Jahren 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 1816677-U22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) an Gefahrenmeldeanlagen der Wismut GmbH in den Jahren 2022-2025
Rahmenvereinbarung zur Gewährleistung der Betriebs- und Funktionssicherheit an Einbruchmelde-,Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Sonderanlagen für Gefahrmeldung durch Instandhaltungsleistungen(Inspektion, Wartung, Instandsetzung) an verschiedenen Standorten der Wismut GmbH (verschiedene Leistungsorte) in den Jahren 2022-2025
09117 Chemnitz
08118 Hartenstein und Schwarzenberg OT Pöhla
01824 Königstein OT Leupoldishain
07580 Ronneburg und Seelingstädt
08058 Zwickau
Instandhaltungsleistungen an den Gefahrmeldeanlagen an verschiedenen Leistungsorten der Wismut GmbH (siehe Vergabeunterlagen):
6 Gefahrmeldeanlagen am Standort Chemnitz
21 Gefahrmeldeanlagen am Standort Aue
8 Gefahrmeldeanlagen am Standort Königstein
15 Gefahrmeldeanlagen am Standort Ronneburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) an Gefahrenmeldeanlagen der Wismut GmbH in den Jahren 2022-2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.