SPNV-Leistungen E-Netz Oberelbe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: D-01127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vvo-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: D-14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mil.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: D-04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zvnl.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV-Leistungen E-Netz Oberelbe
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit einem Leistungsumfang von insgesamt ca. 3,91 Mio. Zugkm (bzw. 4,25 Mio. Zugkm bei Beauftragung der Option) p.a. für eine Laufzeit von 14 Fahrplanjahren ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 auf den Eisenbahnstrecken:
- RE 50 zwischen Dresden und Leipzig,
- RE 15 zwischen Dresden und Hoyerswerda,
- RE 18 zwischen Dresden und Cottbus,
- S 6 zwischen Dresden und Elsterwerda,
- S 5 zwischen Dresden und Coswig/Riesa (Option).
Dresden, Leipzig, Cottbus, Elsterwerda, Hoyerswerda
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit einem Leistungsumfang von insgesamt ca. 3,91 Mio. Zugkm (bzw. 4,25 Mio. Zugkm bei Beauftragung der Option) p.a. für eine Laufzeit von 14 Fahrplanjahren ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 auf den Eisenbahnstrecken:
- RE 50 zwischen Dresden und Leipzig,
- RE 15 zwischen Dresden und Hoyerswerda,
- RE 18 zwischen Dresden und Cottbus,
- S 6 zwischen Dresden und Elsterwerda,
- S 5 zwischen Dresden und Coswig/Riesa (Option).
(1) Die Bieter haben je ein Angebot auf folgende Betriebsprogramme vorzulegen:
(a) Grundangebot (Linien RE 50, RE 15, RE 18, S 6) inklusive der Verdichter auf der Linie S 6.
(b) Option: Grundangebot exklusive der Verdichter auf der Linie S 6, jedoch inklusive der Linie S 5.
Die Ausübung der Option betrifft ausschließlich das Gebiet des ZVOE. Die Entscheidung, ob das Grundangebot oder die Option beauftragt wird, hängt davon ab, welche finanziellen Mittel der ZVOE vom Freistaat Sachsen zugewiesen bekommt und somit im Haushalt des ZVOE zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle gibt mit Zuschlagserteilung bekannt, ob das Grundangebot oder die Option beauftragt wird.
(2) Die Bieter können darüber hinaus für die jeweiligen Fahrzeugtypen die in Kapitel 9 und Kapitel 10 von Modul 400 genannten Fahrzeugmehrqualitäten anbieten, müssen es jedoch nicht. Durch den Bieter angebotene Mehrqualitäten aus Kapitel 9 finden über einen Wertungsbonus Berücksichtigung in der Wertung und sind fester Bestandteil des Angebotes. Durch den Bieter angebotene Mehrqualitäten aus Kapitel 10 finden keine Berücksichtigung bei der Wertung und können durch den Bieter bepreist und durch die Vergabestelle separat beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen zu seiner Befähigung mit dem Angebot abzugeben. Mit den vom Bieter eingereichten Nachweisen und Erklärungen überprüft die Vergabestelle die Eignung des Bieters anhand der festgelegten Eignungskriterien.
a) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Die Nachweise müssen nach dem 01.01.2017 erstellt worden sein.
b) Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6f Abs. 1 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird.
Der Bieter hat darüber hinaus zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung nach der Anlage 110.3 der Vergabeunterlagen (Formblatt Ausschlussgründe) mit dem Angebot abzugeben. Alternativ kann der Bieter auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Auszüge aus Registern, in denen die in dem Formblatt genannten Verstöße registriert sind, vorlegen. Diese Nachweise dürfen bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein.
Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das Unternehmen stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen.
Der Bieter hat die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben. Mit den vom Bieter eingereichten Nachweisen und Erklärungen überprüft die Vergabestelle die Eignung des Bieters anhand der festgelegten Eignungskriterien. Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Einschätzung der Vergabestelle anzunehmen ist, dass er seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Gesamtbetrachtung des Inhalts der einzureichenden Unterlagen, insbesondere durch die Angaben zum
- Gesamtjahresumsatz des Bieters im anzugebenden Zeitraum,
- Jahresumsatz des Bieters im Bereich SPNV im anzugebenden Zeitraum,
- wesentlichen Inhalt von gegebenenfalls abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen.
Der Bieter hat zur Prüfung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters
ODER hierzu nachrangig, soweit der Bieter keiner Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
- Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und
- gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehene oder freiwillig erstellte Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
Wegen der Zeichenbegrenzung in diesem Textfeld wird auf weitere Alternativen zu a) in Anlage 100.1 der Vergabeunterlagen verwiesen (Direktlink: https://www.daisikomm.de/doc/?5D6E9155B4368FC22817CB964DAEB305).
b) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen und mit den unter a) genannten Nachweisen und Erklärungen nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB besteht. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch eine entsprechende unbedingte Verpflichtungserklärung des Dritten im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV. In der Verpflichtungserklärung übernimmt der Dritte gegenüber den Auftraggebern die gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV.
c) Die Bieter haben eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der die Beteiligungsverhältnisse an ihrem Unternehmen hervorgehen. Soweit Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge bestehen, ist deren wesentlicher Inhalt darzustellen.
Die vorstehend unter a) bis c) genannten Nachweise und Erklärungen müssen nach dem 01.01.2017 erstellt worden und in allen Punkten aktuell sein.
Der Bieter hat die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben. Mit den vom Bieter eingereichten Nachweisen und Erklärungen überprüft die Vergabestelle die Eignung des Bieters anhand der festgelegten Eignungskriterien. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn nach der Einschätzung der Vergabestelle anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der SPNV-Leistungen im E-Netz Oberelbe erforderlich sind. Der Bieter hat zur Prüfung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Referenzen über die vom Bieter selbst innerhalb der letzten fünf vollen Jahre vor Angebotsabgabe erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, zur Leistungszeit sowie zum Auftraggeber, wobei hiervon mindestens ein Verkehrsvertrag über eine Laufzeit von 10 oder mehr Jahren ein Leistungsvolumen von jährlich mindestens 2,0 Millionen Zugkilometer aufweist. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden.
b) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter anhand der unter Punkt a) genannten Nachweise und Erklärungen nachzuweisen, dass für den Dritten keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB bestehen und dass ihm die für den Auftrag erforderlichen speziellen Sachkenntnisse tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber den Auftraggebern im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV.
(1) Zur Sicherung aller Ansprüche der Aufgabenträger aus dem Auftrag stellt der erfolgreiche Bieter jedem Aufgabenträger eine Sicherheit in Höhe von einem Zwölftel der jeweiligen Grundvergütung des erfolgreichen Bieters für das erste vollständige Kalenderjahr auf Basis des ausgeschriebenen Fahrplans. Sicherungsgegenstand sind sämtliche Ansprüche, die den Aufgabenträgern gegenüber dem erfolgreichen Bieter wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung dieses Vertrags zustehen können einschließlich etwaiger Zinsansprüche.
(2) Die Sicherheit muss binnen 18 Werktagen nach Zuschlagerteilung geleistet werden und den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechen. Für die gegenüber dem Land Brandenburg zu leistende Sicherheit ist die Hinterlegung ausgeschlossen. Soweit der erfolgreiche Bieter die Sicherheit nicht fristgerecht erbringt, sind die Aufgabenträger berechtigt, jeweils die monatlichen Abschläge einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Näheres regelt § 20 Verkehrsvertrag (Modul 200)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es sind elektrische Fahrzeuge für die Leistungserbringung zugelassen, sofern das Datum der Erstzulassung nicht vor dem Jahr 2010 liegt. Abweichend sind bei Lok-Wagen-Zügen Loks zugelassen, deren Datum der Erstzulassung nicht vor dem Jahr 2006 liegt. Doppelstockwagen sind zugelassen, deren Datum der Erstzulassung nicht vor dem Jahr 2004 liegt. Soweit Gebrauchtfahrzeuge zum Einsatz kommen, die zur Erfüllung der Anforderungen umgebaut werden müssen und deren Umbau dem EVU vor Betriebsaufnahme nicht möglich ist, sind gekennzeichnete Fahrzeuganforderungen im ersten Jahr nach Betriebsaufnahme lediglich als Soll-Anforderungen zu verstehen. Angebote mit Neufahrzeugen und/oder weiteren Fahrzeugmehrqualitäten gemäß Modul 400 erhalten einen Wertungsbonus.
2) Es besteht auf der Grundlage von § 131 Abs. 3 GWB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verpflichtung für den siegreichen Bieter, diejenigen Beschäftigten des derzeitigen Betreibers, die als Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter zur Erbringung der Dienstleistungen eingestellt sind, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB erfolgt wäre.
3) Die Fahrgelderlöse gehen an die Auftraggeber über, das heißt die Auftraggeber tragen das Einnahmenrisiko (Bruttovertrag).
4) Hinsichtlich ZVOE und ZVNL steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Der Haushaltsvorbehalt begründet sich insbesondere mit der Möglichkeit, dass die Angebotspreise teilweise über den Haushaltsmitteln liegen könnten, die dem ZVOE bzw. dem ZVNL zur Verfügung stehen, und der ZVOE bzw. der ZVNL vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Die Bieter erhalten eine gesonderte Mitteilung, wenn dieser Fall eintreten sollte. Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel dem ZVOE und/oder dem ZVNL nicht zur Verfügung stehen, behalten sich die Aufgabenträger vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bieter im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren werden in diesem Fall nicht erstattet.
5) Die Vergabestelle stellt alle Informationen zum Vergabeverfahren, insbesondere die Vergabeunterlagen, über folgende Vergabeplattform im Internet zum Abruf zur Verfügung: https://www.daisikomm.de/verfahren/D28682. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht der Bieter zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen durch die Vergabestelle erfolgt nur an registrierte Bieter.
6) Aus Modul 000 (Struktur der der Vergabeunterlagen) geht hervor, welche Dokumente zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen passwortgeschützt sind. Die Vergabestelle übermittelt das Passwort nur an Bieter, die das ausgefüllte Formblatt nach Anlage 110.1 übermittelt haben. Die unterschriebene Verschwiegenheitserklärung gilt auch für etwaige weitere passwortgeschützte Dokumente im Verlauf des Verfahrens.
7) Der Bieter kann sich für Fragen und Hinweise auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://www.daisikomm.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Bewerber- und Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“