Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht - Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht - Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat Bedarf an Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für Prüftätigkeiten im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht am Standort Krümmel für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Hauptort der Ausführung:

Krümmel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Aufsicht über das LasmAaZ umfassen organisatorische, administrative und technische Aspekte.

.

Für die Ausübung der o.g. Leistungen besteht das Erfordernis einer

- übergeordneten Projekttätigkeit

- und einer vorgangsbezogenen Tätigkeit.

.

Für die übergeordnete Projekttätigkeit ist gegenüber dem Auftraggeber ein Projektleiter zu benennen. Dieser nimmt folgende Tätigkeiten war:

- Projektleitung, Terminverfolgung, Qualitätssicherung, Verfolgung von Stand von W&T, übergeordnete Aspekte zum Betriebsreglement usw.,

- Erstellung von Berichten der Sachverständigentätigkeit an den Auftraggeber (6-monatlich) und

- nimmt an Aufsichtsgesprächen teil und ist zentraler Ansprechpartner für die Beteiligten.

.

Bei den vorgangsbezogenen Tätigkeiten können organisatorische, administrative und technische Prüftätigkeiten anfallen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Schlüssigkeit und Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 243-640965
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht - Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24223
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.

Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.

Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.

Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

.

Fragen zur Ausschreibung

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 24. Januar 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

.

Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten)

2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.

3. Angebotsschreiben

4. Konzept zur Erbringung der Leistung

5. Preisblatt

6. Preisliste für Berechnungen mit speziellen Programmen, Laborauswertungen und Messgeräteeinsatz gem. Preisliste des Anbieters

7. Fortbildung:

Beschreibung und ggf. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse.

8. Qualitätssicherungsnormen:

Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.

9. Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG

10. Erklärung über ausreichende Anzahl von Sachverständigen mit gültiger Zuverlässigkeitsüberprüfung nach§12b Atomgesetz/Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

11. Verschwiegenheit:

Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse - diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer

verwerten. Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu.

12. Unparteilichkeit:

Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.

13. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns

.

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

.

Bewertungsmatrix

Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2022

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