Beschaffung HLF 10 FFW Silberstedt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-1300
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Silberstedt
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24887
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.silberstedt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung HLF 10 FFW Silberstedt
Beschaffung eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Silberstedt in der Gemeinde Silberstedt in zwei Losen.
Fahrgestell und Aufbau (Kurzzeichen: Los 1)
24887 Silberstedt
FFW Silberstedt
Fahrgestell und Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 mit Allradantrieb
Das Fahrzeug muss den Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846, DIN 14530/27 sowie allen anderen relevanten DIN – Normen entsprechen. Darüber hinaus gelten alle Regeln der StVZO und der UVV Fahrzeuge. Die Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein sind einzuhalten.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Konstruktionszeichnungen
- einen aussagekräftigen Beladeplanvorschlag, auf dem sämtliche zu verlastende Geräte verzeichnet sind. Ein Standardbeladeplan wird nicht akzeptiert
Ablauf der Angebotsfrist: 07.03.2022,09:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 07.04.2022
Beladung (Kurzzeichen: Los 2)
24887 Silberstedt
FFW Silberstedt
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Ablauf der Angebotsfrist: 07.03.2022,09:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 07.04.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
- Referenzschreiben (s. Leistungsbeschreibung)
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eigenerklärung für alle Lose:
- Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446008292 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de