Ausschreibung von Leistungen der Technischen Ausrüstung (Haustechnik) betreffend die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe Referenznummer der Bekanntmachung: 21484-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Leistungen der Technischen Ausrüstung (Haustechnik) betreffend die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe
Die Stadt Itzehoe beabsichtigt die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe. Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen im Bereich der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung sind Gegenstand dieser Beschaffung.
Itzehoe
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen eins bis neun. Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins bis vier beauftragt (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auftragsdurchführung beginnt voraussichtlich im Mai 2022 und endet spätestens mit Abschluss des Erweiterungsprojekts mit Beendigung der Phase neun.
Die Kapazitäten müssen so eingeplant werden, dass unverzüglich nach Auftragserteilung mit der Planung begonnen werden kann.
Sollten nach den untengenannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte betreut hat, bei denen nachhaltige und schlanke technische Lösungen berücksichtigt wurden, die die planerischen Anforderungen an vergleichbare Referenzobjekte mit angemessenen Ergebnissen erfüllen, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, bei denen nachhaltige, schlanke und robuste technische Lösungen erdacht wurden, die sich harmonisch in die Architektur einfügen und ein konservatorisch gutes Raumklima erzeugen und die die Anforderungen an vergleichbare Referenzobjekte mit angemessenen Ergebnissen erfüllen, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Auftraggeberin insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Leistungen im Bereich der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung mit Gebäuden aus dem Bereich Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie Wohnen und Arbeiten ab einer Baukostenhöhe ab EUR 100.000,00 berücksichtigen.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
- Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist;
- Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt;
- Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der Punkte für die Konzeptwertung.
Näheres zur Punktevergabe sind in den Zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] EUR (§ 45 Abs. 4 VgV)),
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärung über die Zahl der fest angestellten Mitarbeiter.
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
- Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die mit dem hier zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind. Die Referenzen sind mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, falls sie Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung, die im Zusammenhang mit Gebäuden aus dem Bereich Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie Wohnen und Arbeiten ab einer Baukostenhöhe ab EUR 100.000,00 betreffen.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen;
Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen bzw. dort anzugeben
- Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters;
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes;
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Die Dienstleistung ist Architekten, Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.
Auftragsdurchführung durch Architekten und/oder Ingenieure erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Auftraggeberin führt zu Beginn des Verfahrens einen Teilnahmewettbewerb durch. In diesem Verfahrensstadium ist von den Bewerbern lediglich der Teilnahmeantrag samt der für den Teilnahmewettbewerb erforderlichen Unterlagen einzureichen. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts wird die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Nur wer als geeignet ausgewählt wird und von der Vergabestelle benachrichtigt wurde, ist berechtigt, im zweiten Verfahrensschritt ein Angebot abzugeben.
- Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Angebotsformulars der Auftraggeberin. Das Angebotsformular wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt;
- Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch auf der Deutschen Vergabeplattform einzureichen;
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Deutsche Vergabeplattform zu stellen;
- Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bewertungssystem:
- Preis:
Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der angebotenen Einzelpreise für die Leistungsphasen eins bis neun und der Stunden- und Tagespauschale für einen Projektleiter, einen stellvertretenden Projektleiter, sonstige Architekten und Techniker, die mit dem Faktor 10 multipliziert werden. Das Preisblatt wird in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
- Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Das Konzept soll 10 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Für das Konzept kann ein Bieter maximal 10 Punkte erreichen.
Bewertung des Projektdurchführungskonzeptes:
Im Rahmen des Konzepts wird zunächst bewertet, wie die Durchführung und Organisation des Projektes durch das Projektteam erfolgen soll und inwiefern hierbei die besonderen Anforderungen an das Projekt berücksichtigt werden.
Dabei wird besonderen Wert darauf gelegt, dass das Projektdurchführungskonzept eine nachhaltige und technisch möglichst einfache, wartungsfreundliche Gebäudetechnik beschreibt, die sich harmonisch in die Architektur einfügt und trotz ihrer Einfachheit die erforderlichen technischen Anforderungen der Auftraggeberin zu erfüllen vermag. In diesem Zusammenhang muss die Technische Ausrüstung derart konstruiert werden, dass sie zu einem konservatorisch hochwertigen Raumklima für das Wenzel-Hablik-Museum führt. Hierauf legt die Auftraggeberin besonderen Wert, der auch im Rahmen der vergaberechtlichen Wertung Berücksichtigung finden wird.
Die Bieter müssen eine technisch einfache und wartungsfreundliche Lösung anbieten, die dennoch alle für den Museumsbetrieb erforderlichen Anforderungen, die hier näher beschrieben wurden, erfüllt. Zu beachten ist, dass der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vorentwurf nur der Projektinformation dient. Seine Kubatur muss seitens der Architekten nicht verwandt werden, da noch wesentliche baurechtliche Fragestellungen während der Projektdurchführung der Klärung bedürfen.
Zu berücksichtigen sind in der konzeptionellen Darstellung auch die Gewährleistung von Vor-Ort Terminen bei der Auftraggeberin.
Das Konzept kann mit 0, 3, 5, 7 oder maximal 10 Punkten bewertet werden.
Die erzielbaren (Leistungs-)Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind.
- 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Anforderungen der Auftraggeberin nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern.
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte (insbesondere hinsichtlich der Vertretungsregelung und Erfahrungswerte) nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte.
- Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte lückenlos und in praxistauglicher Form Stellung genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die Technische Ausstattung des Museums verinnerlicht und konzeptionell gut gewürdigt hat. Hierbei ist auch die nach Möglichkeit einfache und wartungsfreundliche Bereitstellung zu berücksichtigen.
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen eine qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet. Alle relevanten Leistungsaspekte müssen umfangreich und mit wartungsfreundlichen sowie innovativen Ansätzen gewürdigt werden.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich im April 2022 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell pandemiebedingten dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Das konkrete Vorgehen wird den Bietern rechtzeitig angekündigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRZF9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §
134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de