Stadt Lauenburg / Elbe, Umbau und Modernisierung des Katastrophenschutzzentrums in Lauenburg/Elbe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauenburg / Elbe
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21481
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Lauenburg / Elbe, Umbau und Modernisierung des Katastrophenschutzzentrums in Lauenburg/Elbe
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI, LPH 1-9 und Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
21481 Lauenburg / Elbe
Die Stadt Lauenburg/Elbe plant den Umbau und die Modernisierung des Katastrophenschutzzentrums in der Reeperbahn 33 zur Anpassung des Gebäudekomplexes an neue technische Standards, den Klimaschutz und die zukünftige alleinige Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr Lauenburg/Elbe.
Das Katastrophenschutzzentrum (Bauteile A bis D) wurde im Jahr 1981 errichtet und besteht aus einem massiv gebauten, unterkellerten Hauptgebäude im Norden mit Schulungsräumen, Büros, Einsatzräumen, dem Umkleide- und Sanitärbereich und einer Fahrzeughalle im Erdgeschoss. Weitere Fahrzeug- und Lagerhallen schließen sich im Westen und Osten an. Diese Hallen wurden in Stahlbeton-Skelettbauweise mit Trapezblechdecken und weicher Bedachung erstellt. In den Jahren 2005 bis 2008 kamen eine weitere Fahrzeughalle im Südosten (Bauteil E) und ein Verwaltungstrakt für das THW im Südwesten (Bauteil F) in Massivbauweise hinzu. Die geplante Maßnahme umfasst das bestehende Gebäude auf den Flurstücken 57/27, 170, und 169. Das Baugrundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 4.800 m2. Alle Baumaßnahmen müssen im laufenden Betrieb stattfinden.
Das Bestandsgebäude weist statische Mängel im Bereich der westlichen und der östlichen Hallen (Bauteile C und D) auf. Zusätzlich sind Betonsanierungen an der Fassade und Sanierungsmaßnahmen an den Hallendächern und dem Kellersockel notwendig. Weitere Schwerpunkte sind die Herstellung der Barrierefreiheit, Maßnahmen zur Energetischen Sanierung, die Instandsetzung der Gebäudetechnik und notwendige Brandschutzmaßnahmen. Mit der nachhaltigen Sanierung und dem Umbau bestimmter Gebäudeteile soll ein Beitrag zu Klimaschutz und CO2-Neutralität geleistet werden, z.B. durch den Aufbau von PV-Anlagen. Ein Energiekonzept für den gesamten Gebäudekomplex liegt vor.
Zentrale Planungsaufgabe ist jedoch die Neuorganisation der Innenräume. Die Raumstruktur des Gebäudes muss im Hinblick auf die sich ändernde Nutzung durch jetzt drei Rettungsorganisationen auf den zukünftigen Betrieb von nunmehr einer zentralen Feuerwache neu geordnet werden.
Die Umsetzung des Raumprogramms, sowie erforderliche Maßnahmen zur energetische bzw. statischen Ertüchtigung der Bausubstanz und im Bereich der Gebäudetechnik sollen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit als besondere Leistung vorab in einem Masterplan zusammengefasst werden. Er stellt die Grundlage für einen Maßnahmenkatalog, ggf. sinnvolle Einteilung in Bauabschnitte und die weiteren Planungsleistungen dar.
Ein Gespür des Auftragnehmers für die Entwicklung moderner Architekturelemente im Zusammenspiel mit der bestehenden Bausubstanz ist für die Planung der Maßnahmen unbedingt erforderlich.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Objektplanung Gebäude abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben.
Es sollen die Leistungsphasen 1-9 in dem Leistungsbild nach § 34 HOAI bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Kosten der KG 200-700 wurden mit einem Volumen von max. [Betrag gelöscht] EUR brutto veranschlagt. Dabei betragen die Kosten für die KG 300 laut vorbereitender Kostenschätzung ca. [Betrag gelöscht] EUR und für die KG 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto. Die o.g. Baukostenobergrenze von 3.542.000 € brutto (KG 300+400) ist dabei als ein Wert zu verstehen, an dem sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat und der bereits im Vorentwurf auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen ist.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Lauenburg / Elbe, Umbau und Modernisierung des Katastrophenschutzzentrums in Lauenburg/Elbe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 15.10.2021 angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolgeaufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de