Leitungen außerhalb des Gebäudes im Erlebnisbad Holsten Therme
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.holstentherme.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitungen außerhalb des Gebäudes im Erlebnisbad Holsten Therme
Bei dem Bauvorhaben "Erlebnisbad Holsten Therme" handelt es sich um das Gewerk "Leitungen außerhalb des Gebäudes"
Norderstraße 8,
24568 Kaltenkirchen
Bei dem Bauvorhaben "Erlebnisbad Holsten Therme" handelt es sich um das Gewerk "Leitungen außerhalb des Gebäudes" Nachfolgend werden folgende Angaben für das Gewerk benannt:
Rückbau Bestandleitungen Ver-/ Entsorgung: ca. 350 m Rückbau Bestandschächte: ca. 7 Stk.
Leitungen PP bis DN 250: ca. 400 m Leitungen Beton bis DN 500: ca. 150 m Schächte SW: ca. 11 Stk Schächte RW: ca. 11 Stk Hohlkörper-Rigole: ca. 160 m³ Absetzschacht und Bypassschacht: je 1 Stk Schmutzwasser-Zähleinrichtung: 1 Stk Inkl. der erforderlichen Erdarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
über Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 12a EU, Absatz 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Diesen Termin gilt es bei der Beantragung der Auskünfte zu beachten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig beantragte Auskünfte nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]