Neubau Kooperative Regionalleitstelle Harrislee - KKE 31 Trockenbauerbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-102-2300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harrislee
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24955
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kooperative Regionalleitstelle Harrislee - KKE 31 Trockenbauerbeiten
Neubau einer kooperativen Leitstelle der Region Schleswig-Flensburg der Feuerwehr und Polizei in Harrislee mit Verwaltungsbereiche.
Kennzahlen Gebäude und Nutzungsbeschreibung:
Der Gebäudekörper erhält einen zweigeschossigen und einen eingeschossigen Teil. Im Erdgeschoss sind Technikräume, Umkleideraum, Sozialräume
und Büroräume enthalten.
Im Dachaufbau sind zwei Oberlichter zur Beleuchtung als Dachaufbau. Beinhaltet ist die Errichtung eines Nebengebäudes zur Notstromversorgung.
Grundstücksfläche = 16.295 m²
Bruttogeschossfläche = 4.808 m²
Bruttorauminhalt = 23.737 m³
Befestigte Flächen gesamt = 7.150 m²
24955 Harrislee
KKE 31 Trockenbauarbeiten umfasst folgende Maßnahmen:
Herstellen von Trockenbauwänden mit GK-Beplankung bzw. für die Feuchträume mit
zementgebundenen Platten inkl. C3 UK, Wände mit und ohne
Brandschutzanforderung, Installationswände und Vorsatzschalen, Abhangdecken
(Mineral- undGipskartonlrasterdecken, fugenlose GK-Decken, Akustikdecken).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KKE 31 Trockenbauarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de