Schulneubau Förderschulcampus Delitzsch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Torgau
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04860
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-nordsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulneubau Förderschulcampus Delitzsch
Der Landkreis Nordsachsen beabsichtigt im Rahmen eines Neubauvorhabens die Schaffung eines Förderschulcampus, welcher 2 Förderschulen mit unterschiedlichen Nutzungen und Anforderungen an einem Standort umfasst. Neben den betrieblich grds. getrennten Abläufen soll ein Teil des Gebäudekomplexes auch gemeinsam genutzt werden können, um ein Gemeinschaftsgefühl zu schaffen. Der neue Förderschulcampus soll in der Richard-Wagner-Straße in Delitzsch (Flst. 91 / 4 Flur 6 Gemarkung Delitzsch) entstehen.
Beschafft werden sollen Generalunternehmerleistungen für die Kompletterrichtung des vorgenannten Gebäudekomplexes sowie Außenanlagen einschließlich der erforderlichen anteiligen Planungsleistungen für die Errichtung. Die vom Generalunternehmer (GU) zu erbringenden Planungsleistungen umfassen dabei insbesondere Ausführungsplanungen für das Gebäude, Tragwerk, technische Ausrüstung und Freianlagen.
Stadt Delitzsch
Für den neu zu errichtenden Förderschulcampus sollen Generalunternehmerleistungen zur Kompletterrichtung des vorgenannten Gebäudekomplexes inklusive Außenanlagen beschafft werden. Die Leistungen beinhalten zudem auch die erforderlichen anteiligen Planungsleistungen für die Errichtung des Schulneubaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die Nachweise und Erklärungen der Anlage 01 (Formular Teilnahmenatrag) vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in der Anlage 02 (Eignung) genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
4. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlage.
6. Für die Angebotserstellung wird vom Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung entrichtet; Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
7. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
8. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet; eine Einreichung per E-Mail, über die Bieterkommunikatinsfunktion der Plattform o. ä. ist nicht zulässig.
9. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
10. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. wird nicht berücksichtigt.
12. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform subreport zu stellen und werden zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23. April 2021 (Ortszeit: 16.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaftenhaben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
13. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
14. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 01407
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]