Rahmenvereinbarung Kauf/ Lieferung/ Montage von interaktiven/nicht interaktiven Displays Referenznummer der Bekanntmachung: I20210812-0284
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kauf/ Lieferung/ Montage von interaktiven/nicht interaktiven Displays
Rahmenvereinbarung Kauf/ Lieferung/ Montage von interaktiven/nicht interaktiven Displays
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird eine Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und die Montage von interaktiven/ interaktiven Displays ausgeschrieben. Vorliegend erfolgt der erste Abruf über 70 Stück Displays (siehe Leistungsbeschreibung) mit den notwendigen Komponenten nach Zuschlagserteilung. Bei dieser Menge handelt es sich auch um die Erstabnahmemenge. Nach Abnahme der ersten 70 Stück, sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von 120 Stück Displays mit den notwendigen Komponenten möglich. Eine Abnahmeverpflichtung besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.