Kfz Versicherung (20/AD/2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kfz Versicherung (20/AD/2022)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist der Versicherungsschutz einer Kfz – Flottenversicherung in Form eines Rahmenvertrages zu identischen Fahrzeugstückprämien.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist der Versicherungsschutz einer Kfz – Flottenversicherung in Form eines Rahmenvertrages zu identischen Fahrzeugstückprämien. Der Versicherungsschutz umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung incl. einer Kfz-Umweltversicherung sowie einer Fahrzeug-Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung. Vertragsgegenständlich sind zudem Schadenmanagementleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
> Eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"),
> Eigenerklärung, dass der Bieter über eine gültige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 8 Abs. 1 VAG) oder der zuständigen Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaates der EU für den Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen und für die ausgeschriebenen Versicherungsbereiche in der BRD verfügt ( "Eigenerklärung zur Berechtigung der Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet (41)"). Auf Verlangen sind der Auftraggeberin geeignete Nachweise vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Unterlagen mit dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind diese Unterlagen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die o.g. Unterlagen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, so müssen der Auszug und die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
> Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der drei Geschäftsjahre 2018,2019,2020, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind,anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
Bietergemeinschaften haben diese Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärung Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung Referenzen beizufügen. Es sind Angaben zu erbrachten Leistungen des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) zu machen, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind.
Bietergemeinschaften haben diese Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärung ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.
Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaates der EU für den Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen und für die ausgeschriebenen Versicherungsbereiche in der BRD.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Mitarbeiter der Auftraggeberin. Nichtöffentliche Öffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder unter Angabe ihrer Beteiligungsquote genannt sind und dass ein Mitglied (führender Versicherer) gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich für alle Mitglieder auftritt. Außerdem erklärt sich der führende Versicherer bereit, dass die Abwicklung des Versicherungsvertrages über ihn erfolgt. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
> Vollmacht des Bieters - sofern dritte Personen für einen Bieter ein Angebot abgeben möchten. Aus dieser muss sich die Vertretungsberechtigung des Dritten ergeben.
> Darstellung zur Einhaltung des Geheimhaltungsgrundsatzes - sofern dritte Personen Angebote für mehrere Bieter abgeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Bereitstellung der Vergabeunterlagen kein Maklervertrag o. ä. begründet wird; eine Vergütung von Seiten der Auftraggeberin für die Leistungen, die dritte Personen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens erbringen, ist daher in jedem Fall ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist ferner einzureichen:
> Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
• zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
• unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.