Pflege/Beweidung von Heide- und Trockenrasenflächen auf der Insel Sylt durch eine Wanderschafherde.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege/Beweidung von Heide- und Trockenrasenflächen auf der Insel Sylt durch eine Wanderschafherde.
Der Landschaftszweckverband Sylt beabsichtigt die Pflege/Beweidung von Heide- und Trockenrasenflächen auf der Insel Sylt durch eine Wanderschafherde für drei Jahre, ab 01. April 2022 fort zu setzen. Diese Maßnahme wird durch das Land SH mit 42,86% gefördert.
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Es handelt sich um ca. 210 ha zu beweidende Flächen in vier nicht zusammenhängenden Teilstücken, (siehe Übersichtsplan in den Vergabeunterlagen) die Gebiete sind touristisch erschlossen, mit Hunde führenden Spaziergängern ist zu rechnen.
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Für ausreichende Pferchflächen, Futter und Wasser, sowie Unterkunft ist selbst zu sorgen.
Sylt
Der Landschaftszweckverband Sylt beabsichtigt die Pflege/Beweidung von Heide- und Trockenrasenflächen auf der Insel Sylt durch eine Wanderschafherde.
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Es handelt sich um ca. 210 ha zu beweidende Flächen in vier nicht zusammenhängenden Teilstücken, (siehe Übersichtsplan in den Vergabeunterlagen) die Gebiete sind touristisch erschlossen.
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Für ausreichende Pferchflächen, Futter und Wasser, sowie Unterkunft ist selbst zu sorgen.
Die in den folgenden Positionen aufgeführten Gebiete sind entsprechend der Tage und jahreszeitlichen Intervalle zu beweiden.
Die in den Beweidungsplänen dargestellten Flächen sind intensiv und vorrangig vor den übrigen, angebotenen. Flächen zu beweiden.
Die Flächen, die als Pferch dargestellt werden, sind z. T. größer, um als reine Pferchfläche genutzt zu werden. Hier können neben der Einrichtung eines Mittagspferches, nach Beendigung des Beweidungstages die Schafe zusätzlich weiden; vorausgesetzt, die Fraßleistung verschlechtert sich nicht zu Ungunsten der prioritär zu beweidende Flächen. Diese zusätzlichen Flächen sollen die Beweidungstage und damit die -intensität auf den übrigen Flächen erhöhen.
In Gebieten in denen keine Pferchflächen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden können, hat der Anbieter sich in der Örtlichkeit um Pferchmöglichkeiten zu kümmern der Auftraggeber kann mit Kontakten evtl. aushelfen.
Es handelt sich um zu beweidende Flächen in nicht zusammenhängenden Teilstücken, die Gebiete sind touristisch erschlossen, mit Hunde führenden Spaziergängern ist zu rechnen.
Für ausreichende Pferch Flächen, Futter und Wasser, sowie Unterkunft ist selbst zu sorgen.
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Pos.1 Naturschutzgebiet Morsum-Kliff
Pos.2 Naturschutzgebiet Braderuper-Heide/Kampen
Pos.3 Teilgebiet des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt
Pos.4 Jückersmarsch Keitum/Munkmarsch
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Flächenbeschreibung/Pflegebedarf
Zu Pos 1:
Die Flächen liegen in der Gemeinde Sylt, Kreis NF.
Hier sollen im wesentlichen Heidekraut- u. Trockenrasenflächen beweidet werden.
Zu finden sind Benthalmflächen, Pfeifengras, Heidekraut, Strauchgehölze, Rosa-Rugosa etc.
Angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
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Zu Pos. 2:
Die Flächen liegen in den Gemeinden Wenningstedt-Braderup/Kampen ‚Kreis NF.
Hier sollen Heide- und. Trockenrasenflächen beweidet werden.
Zu finden sind Benthalmflächen, wenige Bulten und Schlenken sowie Pfeifengras, Strauchgehölze wie Rosa-Rugosa etc.
Angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
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Zu Pos. 3:
Die Flächen liegen in der Gemeinde Sylt im Kreis NF.
Hier sollen im wesentlichen Heidekrautflächen bzw. Trockenrasen beweidet werden.
Angrenzende Flächen werden nur zum Teil landwirtschaftlich genutzt. (Golfplatz, Flugplatz etc.)
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Zu Pos. 4:
Die Flächen liegen in der Gemeinde Sylt im Kreis NF.
Hier sollen im wesentlichen Heidekraut- u. Trockenrasenflächen beweidet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018 - 2020).
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4a. ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 – 2021) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart (Naturschutzgebietsbeweidung, bisherige Tätigkeitsgebiete), die Gegenstand der Vergabe ist, für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (Ausschlusskriterium).
6. Nachweis über die Qualifikationen des eingesetzten Personals. (fachliche Eignung als ausgebildeter, erfahrener Schäfer.)
7. Eigenerklärung, dass mindestens 500 Mutterschafe oder eine gemischte Herde mit Ziegen eingesetzt werden und Angabe der Schaf-/Ziegenrasse gem. Leistungsbeschreibung.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-KD-22-0091000-4122.4) bis spätestens 23. Februar 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Herr John Stange (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] zu richten. Alle Fragen und Antworten zur
Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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8. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
9. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
10. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
11. Ausgefülltes Preisblatt/Leistungsverzeichnis (Formblatt).
12. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]