Komplexmaßnahme Zschochersche Straße von Adler bis Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße von Walter-Heinze-Straße bis Kolbestraße in Leipzig, Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P167-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexmaßnahme Zschochersche Straße von Adler bis Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße von Walter-Heinze-Straße bis Kolbestraße in Leipzig, Los 2
Die Komplexmaßnahme Ausbau Zschochersche Straße und Karl-Heine-Straße erfolgt für die Zschochersche Straße vom Verkehrsknoten Adler bis Erich-Zeigner-Allee und für die Karl-Heine-Straße von Walter-Heinze-Straße bis zur Kolbestraße. Darin mit eingeschlossen ist die Untersuchung zur Umgestaltung aller Knoten entlang der beiden Hauptverkehrsstraßen sowie der Kreuzungsbereich Felsenkeller.
Die Planungsleistungen wurden in zwei Losen vergeben:
Los 1 – Objektplanung Verkehrsanlagen Straßenbau LP 1-6
Los 2 – Objektplanung und technische Ausrüstung Schienenverkehrsanlagen LP 1-6
Die Kosten der Schienenverkehrsanlagen werden mit ca. 14,3 Mio. Euro geschätzt. Die Lieferung der Vorplanung für den Ämterumlauf soll im April 2023 und die Fertigstellung der Vorplanung bis 15.12.2023 erfolgen.
Hier wird über die erfolgte Vergabe der Planungsleistungen im Los 2 informiert.
Leipzig-Plagwitz, DE
Es war beabsichtigt, die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen zu vergeben (Leistungsstufe I):
- Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1+2 nach § 47 HOAI,
- Planung der technischen Ausrüstung Leistungsphasen 1+2 nach § 55 HOAI und
- besondere Leistungen.
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer zweiten Stufe vergeben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 3-6 nach § 47 HOAI,
- Planung der technischen Ausrüstung Leistungsphasen 3-6 nach § 55 HOAI und
- besondere Leistungen.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplexmaßnahme Zschochersche Straße von Adler bis Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße von Walter-Heinze-Straße bis Kolbestraße in Leipzig, Los 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).