Implementierung einer elektronischen Patientenakte sowie einer Management-Software für die Medikation in das vorhandene Krankenhausinformationssystem

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.seenlandklinikum.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Implementierung einer elektronischen Patientenakte sowie einer Management-Software für die Medikation in das vorhandene Krankenhausinformationssystem

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Patienten-oder Fallakte (EPA oder EPR) sowie eines Medikationsmanagementsystems in das im Lausitzer Seenland Klinikum GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS), Orbis genannt, der Fa. Dedalus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Hoyerswerda

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Patienten-oder Fallakte (EPA oder EPR) sowie eines Medikationsmanagementsystems in das im Lausitzer Seenland Klinikum GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS), Orbis genannt, der Fa. Dedalus. Mit der Umsetzung werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:

- Abbildung der Anforderungen an eine digitale Pflegprozessplanung sowie an eine digitale Pflege- u. Behandlungsdokumentation inklusive einer umfassenden digitalen Sturzdokumentation.

- Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche u. rechtssichere digitale ärztliche Dokumentation.

- Einführung eines umfassenden digitalen Medikationsmanagements mit Umsetzung der Anforderungen aus der Arzneimitteltherapiesicherheit.

- Abbildung der Planungs- u. Dokumentationsanforderungen aller weiteren am Behandlungsprozess eines Patienten beteiligten Berufsgruppen.

- Einführung einer digitalen Fieber- u. Verlaufskurve.

- Unterstützung der interprofessionellen Kommunikation.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Lausitzer Seenlandklinikum ist das KIS der Fa. Dedalus im Einsatz. Der Leistungsumfang desselben soll nun mit Beschaffung 1) einer elektron. Patientenakte (EPA) sowie 2) eines Medikationsmanagementsystems ergänzt werden.

1) In der EPA werden Daten aus der Dokumentation von den an d. Behandlung beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Pflegefachpersonen, Therapeuten etc.), Befunde aus angeforderten Untersuchungen (Labor, Röntgen), Informationen z. Krankheitsverlauf u. die Medikation (Kurve) zusammengefasst dargestellt. Viele dieser Informationen u. Daten, wie Untersuchungsbefunde, Laborwerte od. d. Arztbrief, werden bereits im KIS erfasst. Diese Daten müssen an d. EPA fehlerfrei sowie ohne zeitl. Verzögerungen u. Redundanzen übermittelt werden können. Umgekehrt sind umfangr. Informationen aus der EPA an d. KIS zu übermitteln. Hierbei handelt es sich u.a. um Anforderungen von Untersuchungen, die Steuerung d. Einrichtung u. d. Abrechnung mit d. Kostenträgern. Eine permanente u. in Echtzeit synchron. Verfügbarkeit aller aktuellsten Patientendaten u. -informationen sowohl im KIS als auch in der EPA ist notwendig. Um diese Funktionalitäten zu gewährleisten ist ein unterbrechungsfreier, bidirektionaler Datenaustausch unabdingbar.

2) Im Medikationsmanagement werden d. Daten der Medikation eines Patienten über den gesamten Behandlungsprozess (von Aufnahme bis Entlassung) geführt. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Fa. Dedalus auf Basis des aktuellen Schnittstellenstandards HL7 V2 nur ein ausgewähltes Medikationssystem in alle für den Auftraggeber notw. Teilmodule des KIS integriert u. bietet keine spezifizierten Schnittstellen an, um eine vergleichbare Integration mit einem Drittsystem zu etablieren. Die angestrebte Integrationstiefe ist jedoch im Bereich der Medikation, die in alle Prozesseschritte der Behandlung u. alle Fachbereiche eingreift, besonders wichtig u. eine notw. Voraussetzung für den sicheren u. wirtschaftl. Betrieb einer IT-Unterstützung im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie zur Sicherstellung des Zugriffs auf korrekte, arzneimittelbezog. Daten eines Patienten über den Gesamtprozess.

Grundlegend sieht d. Auftraggeber in einer Interoperabilität zwischen KIS, der EPA u. dem Medikationsmanagement folgende Risiken:

- Fehlende, fehlerhafte od. in Folge einer Schnittstellenproblematik nicht zur Verfügung stehende Patientendaten führen zu einer Inkonsistenz im Behandlungsprozess u. im schlimmsten Fall zur Gefährdung d. Patientensicherheit. Bei unzureichender Integrationstiefe d. Systeme müssen Daten doppelt eingegeben werden, wobei sich d. Datenqualität durch Eingabefehler vermindern kann (z.B. fehlerhafte Medikationsdaten). Zumal sich d. Bedienkompetenz d. Anwender auf zwei Systeme mit unterschiedl. Funktionalitäten verteilt (Risiko von Bedien- u. Eingabefehlern)

- die doppelte Datenhaltung erfordert eine synchrone u. kompatible Anpassung von zwei Systemen, die eine zusätzliche Fehlerquelle wegen Inkonsistenzen einführt.

- Die notwendige Schnittstellenpflege bei der Anbindung von Drittsystemen für EPA u. Medikation führt zu einem erhöhten Betriebsaufwand. Grundsätzlich führen alle Schnittstellen zu Drittsystemen wegen des hohen techn. u. finanz. Aufwands zu Kostensteigerungen.

- der korrekte KIS-Import u. -Export von Medikationsdaten u. den Ergebnissen des Medikationsprozesses ist für Drittsysteme aktuell nicht standardisiert u. müsste zunächst auf ein Fremdprodukt angepasst u. über die Betriebszeit gepflegt werden.

- das Medikationsmanagement ist ein Medizinprodukt der Klasse 1. Die regulativen Anforderungen aus dem MPG u. MPBetreibV sind hier so anspruchsvoll, dass dies aus Sicht des Auftraggebers (sofern dieser in die Bestandteile des KIS eingreifen würde) weder wirtschaftlich noch aus Haftungsgesichtspunkten zu leisten ist.

Es wurde geprüft, dass es keine vernünftige Alternative od. Ersatzlösung gibt u. der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstl. Einschränkg. d. Auftragsvergabeparameter ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/01/2022

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