Starkstrom und Fernmeldeinstallation im Erlebnisbad Holsten Therme
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.holstentherme.de
Abschnitt II: Gegenstand
Starkstrom und Fernmeldeinstallation im Erlebnisbad Holsten Therme
Elektroinstallation (Stark- und Schwachstrom)
Norderstraße 8,
24568 Kaltenkirchen
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Schwimmbad-Neubau welches an ein Bestandsgebäude angebaut wird. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss (Technikgeschoss). Erdgeschoss (Schwimmbadbereich mit Lagerräumen) und einem Zwischengeschoss welches als Liegebereich ausgestattet wird. Die BMA, ELA, EMA, sowie die Gebäudeautomation soll auf das Bestandsgebäude mit aufgeschaltet werden.
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Hauptmassen aus den Ausschreibungsunterlagen:
Sicherheitsbeleuchtung mit 1 Zentralbatterie, ca. 25 Rettungszeichen ca. 60 Bereitschaftsleuchten einschl. Leitungsanteil 1 St. NSHVT, 5 St. UVT, ca. 250 m Kabelbahn, 1.000 m Installationsrohr 12.000 m Installationsleitungen, ca. 240 Installationsgeräte (Schalter und Steckdosen) 5 Energiewürfel, 5 St. KNX-UP-Geräte, 1 St. KNX-Touchpanel (Tableau) ca. 12 St. Fluter für Badehallen, ca. 275 St. An- und Einbauleuchten 1 St. Behindertennotruf, 4 Uhren, ELA nach VDE 0828 mit ca. 34 Lautsprechern Brandmeldeunterzentrale nach DIN 14675 mit ca. 45 Rauchmeldern und 10 Handmeldern 4 St. EMA-Bewegungsmelder, 1 abgesetztes Bedienfeld, 27 Magnetkontakte, 12 Schließkontakte 2 Datenverteiler mit ca. 70 St. Datendosen Kat. 6A.
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Ausführungszeitraum:
Baustelleneinrichtung Allgemein: ab April 2022 Rohbauarbeiten: ab Juli 2022 Montagebeginn: ab September 2022 Montageende: Juli 2023 Fertigstellung / Inbetriebnahme: ab Juli 2023 bis September 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 12a EU, Absatz 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Diesen Termin gilt es bei der Beantragung der Auskünfte zu beachten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig beantragte Auskünfte nicht zu beantworten.